Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:
Beschluss Nr. STR/2023/035
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.07.2023 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2023/036
Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2023 wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2023/037
Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Waltershausen in der vorliegenden Fassung samt ihren Anlagen.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Stadt Waltershausen
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im Haushaltsjahr 2023
|
| erhöht um €
| vermindert um €
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
| |
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.524.328 | 0 | 20.731.380 | 22.255.708 |
| die Ausgaben | 1.524.328 | 0 | 20.731.380 | 22.255.708 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.289.549 | 0 | 6.437.500 | 7.727.049 |
| die Ausgaben | 1.289.549 | 0 | 6.437.500 | 7.727.049 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 € um 240.000 € erhöht und damit auf 240.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Waltershausen,
Stadt Waltershausen
Beschluss Nr. STR/2023/038
Finanzplan und Investitionsprogramm 2022-2026
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2022-2026 in der Fassung des Nachtragshaushaltsplanes 2023.
Beschluss Nr. STR/2023/039
Aufhebung des Beschlusses STR/2023/014 vom 21.02.2023 Integration des Regiebetriebes "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung
Der Stadtrat hebt den Beschluss STR/2023/014 vom 21.02.2023 auf.
Beschluss Nr. STR/2023/040
Integration des Regiebetriebes der Stadt Waltershausen "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung Waltershausen
Der Stadtrat beschließt, dass der Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ rückwirkend zum 01.01.2023 in die Stadtverwaltung Waltershausen integriert wird.
Beschluss Nr. STR/2023/041
Bebauungsplan Nr. 8 "Industriegebiet Nord"
Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dach- und Fassadenbegrünung
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Industriegebiet Nord“ in Waltershausen in Bezug auf die Fassaden- und Dachbegrünung wird auf den Flurstücken 2062/106 und 2062/107 Flur 10, Gemarkung Waltershausen zugestimmt.
Beschluss Nr. STR/2023/042
Altstadtgestaltungssatzung der Stadt Waltershausen
hier: Beschluss der Satzung
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Waltershausen über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt von Waltershausen „Altstadtgestaltungssatzung“ wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2023/043
Widmung eines öffentlichen Platzes gemäß § 6 ThürStrG
hier: Namensgebung zum Beschluss STR/023/027
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Die zu widmende Teilfläche des Flurstückes 26/10 der Flur 1 in der Gemarkung Schwarzhausen soll die Bezeichnung „Schlossplatz“ erhalten. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. |
Information zur Eilentscheidung gemäß § 30 ThüKO
Bebauungsplan "Sondergebiet der Erholung/ Wochenendhausgebiet Am Deuberg"
Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Grundfläche
Der Bürgermeister hat als Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet der Erholung / Wochenendhausgebiet Am Deuberg“ in Schwarzhausen in Bezug auf die Überschreitung der zulässigen Grundfläche auf den Flurstücken 878/12, 878/13, 879/5 und 879/6, Flur 3, Gemarkung Schwarzhausen zugestimmt.
Der Stadtrat ist in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.
Information zur Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO
Bebauungsplan "Sondergebiet der Erholung/
Wochenendhausgebiet Am Deuberg"
Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Baugrenze und Dachform
Der Bürgermeister hat als Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebeiet der Erholung / Wochenendhausgebiet Am Deuberg“ in Schwarzhausen in Bezug auf die Überbauung der Baugrenze und die abweichende Dachform auf den Flurstücken 878/11, 878/14 und 895/15, Flur 3, Gemarkung Schwarzhausen entschieden.
Der Stadtrat ist in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 06.07.2023
Brychcy
Bürgermeister