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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Montag, 3. Juli 2023, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2023/035

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.07.2023 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2023/036

Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2023 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2023/037

Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Waltershausen in der vorliegenden Fassung samt ihren Anlagen.

Nachtragshaushaltssatzung

der

Stadt Waltershausen

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im Haushaltsjahr 2023

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 € um 240.000 € erhöht und damit auf 240.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Waltershausen,

Stadt Waltershausen

Beschluss Nr. STR/2023/038

Finanzplan und Investitionsprogramm 2022-2026

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2022-2026 in der Fassung des Nachtragshaushaltsplanes 2023.

Beschluss Nr. STR/2023/039

Aufhebung des Beschlusses STR/2023/014 vom 21.02.2023 Integration des Regiebetriebes "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung

Der Stadtrat hebt den Beschluss STR/2023/014 vom 21.02.2023 auf.

Beschluss Nr. STR/2023/040

Integration des Regiebetriebes der Stadt Waltershausen "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung Waltershausen

Der Stadtrat beschließt, dass der Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ rückwirkend zum 01.01.2023 in die Stadtverwaltung Waltershausen integriert wird.

Beschluss Nr. STR/2023/041

Bebauungsplan Nr. 8 "Industriegebiet Nord"

Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dach- und Fassadenbegrünung

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Industriegebiet Nord“ in Waltershausen in Bezug auf die Fassaden- und Dachbegrünung wird auf den Flurstücken 2062/106 und 2062/107 Flur 10, Gemarkung Waltershausen zugestimmt.

Beschluss Nr. STR/2023/042

Altstadtgestaltungssatzung der Stadt Waltershausen

hier: Beschluss der Satzung

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Waltershausen über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt von Waltershausen „Altstadtgestaltungssatzung“ wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2023/043

Widmung eines öffentlichen Platzes gemäß § 6 ThürStrG

hier: Namensgebung zum Beschluss STR/023/027

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

1.

Die zu widmende Teilfläche des Flurstückes 26/10 der Flur 1 in der Gemarkung Schwarzhausen soll die Bezeichnung „Schlossplatz“ erhalten.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Allgemeinverfügung zu veröffentlichen.

Information zur Eilentscheidung gemäß § 30 ThüKO

Bebauungsplan "Sondergebiet der Erholung/ Wochenendhausgebiet Am Deuberg"

Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Grundfläche

Der Bürgermeister hat als Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet der Erholung / Wochenendhausgebiet Am Deuberg“ in Schwarzhausen in Bezug auf die Überschreitung der zulässigen Grundfläche auf den Flurstücken 878/12, 878/13, 879/5 und 879/6, Flur 3, Gemarkung Schwarzhausen zugestimmt.

Der Stadtrat ist in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.

Information zur Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO

Bebauungsplan "Sondergebiet der Erholung/

Wochenendhausgebiet Am Deuberg"

Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Baugrenze und Dachform

Der Bürgermeister hat als Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebeiet der Erholung / Wochenendhausgebiet Am Deuberg“ in Schwarzhausen in Bezug auf die Überbauung der Baugrenze und die abweichende Dachform auf den Flurstücken 878/11, 878/14 und 895/15, Flur 3, Gemarkung Schwarzhausen entschieden.

Der Stadtrat ist in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 06.07.2023

Brychcy

Bürgermeister