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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

von Landschaftspflegemaßnahmen auf der „Schnepfenwiese“ bei Winterstein - Eigentümerauskunft

Betroffene Flächen:

Gemarkung Winterstein - Flur 16 - Flurstück 668

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt im Sommer 2024 auf der „Schnepfenwiese“ bei Winterstein Landschaftspflegemaßnahmen in Form einer Pflegemahd inkl. Beräumung durchführen zu lassen. Diese Landschaftspflegemaßnahmen sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Die in Thüringen und auch deutschlandweit gefährdete Zielart des Projektes, der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous), kommt in den Bereichen um Winterstein noch vor. Um die Bedingungen für diesen und andere geschützte Tagfalterarten zu optimieren und den Bestand langfristig zu sichern, müssen die vorhandenen Offenlandbiotope des Landkreises Gotha gepflegt bzw. Instand gesetzt werden.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist eine nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) geschützte Art und unterliegt damit europäischem Schutz. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten zur Erhaltung der FFH-Arten und ihrer Lebensräume.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer des o.g. Flurstückes nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung. Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei der unten genannten Stelle glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie der genannten Stelle innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Ansprechpartnerin Frau Ehmig

Tel.: 036704 80597

E-Mail: m.ehmig@lpv-thueringer-wald.de