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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung

In der Gemarkung Schwarzhausen wird eine Teilfläche des Flurstückes 26/10 der Flur 1 als sonstige öffentliche Straße (öffentlicher Platz mit der Bezeichnung „Schlossplatz“) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Straßengesetz gewidmet.

Die Widmung erfolgt auf Grundlage des § 6 Thüringer Straßengesetz als Allgemeinverfügung. Die Widmung wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Waltershausen.

Die Widmung dieser Straßenfläche als öffentlicher Platz hat der Stadtrat der Stadt Waltershausen in seiner Sitzung am 03.07.2023 (Beschluss Nr.: STR/2023/043) beschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruches gegeben.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Waltershausen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waltershausen, Bauamt, 99880 Waltershausen, Markt 1, einzulegen.

Erläuterung:

Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten.

Waltershausen, den 04.08.2023

Stadt Waltershausen

- Träger der Straßenbaulast -

Lageplan des gewidmeten öffentlichen Platzes „Schlossplatz“