Am 03.07.2023 wurde die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Haushaltsjahr 2023 mit Beschluss des Stadtrates Nr. STR /2023/037 beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Eingangsbestätigung wurde am 27. Juli 2023 erteilt.
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden im Haushaltsjahr 2023
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| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.524.328 | 0 | 20.731.380 | 22.255.708 |
| die Ausgaben | 1.524.328 | 0 | 20.731.380 | 22.255.708 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.289.549 | 0 | 6.437.500 | 7.727.049 |
| die Ausgaben | 1.289.549 | 0 | 6.437.500 | 7.727.049 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 € um 240.000 € erhöht und damit auf 240.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Waltershausen,
Stadt Waltershausen
Brychcy
Bürgermeister
Der Nachtragshaushaltsplan 2023 der Stadt Waltershausen samt seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme
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| vom 18.08.2023 - 01.09.2023 |
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| im Rathaus, Borngasse 4, Zimmer 1.02 |
während der Dienststunden öffentlich aus.
Außerdem steht gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Waltershausen, den 01.08.2023
Brychcy
Bürgermeister