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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bildung des Ortsteilrates im Ortsteil Wahlwinkel mit Ortsteilverfassung

Die Bürgerversammlung zur Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wahlwinkel gemäß § 45 (3) der Thüringer Kommunalordnung und § 4 der Hauptsatzung der Stadt Waltershausen findet wie folgt statt:

Bürgerversammlung Ortsteil Wahlwinkel

Donnerstag, den 26.09.2024, 18.00 Uhr,

Ortsteilzentrum Wahlwinkel,

Auf der Aub 45, 99880 Waltershausen.

Die Wahlzeit ist von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr festgelegt.

Tagesordnung:

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates:

1.

Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates erfolgt durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils.

Es sind vier weitere Mitglieder des Ortsteilrates Wahlwinkel zu wählen.

Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, in dem Ort, Zeit und Tagesordnung der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich bis zum 09.09.2024 zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

2.

Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung.

Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger teilnehmen.

3.

Die Wahl wird vom Bürgermeister als Wahlleiter durchgeführt und von Bediensteten der Stadtverwaltung unterstützt.

4.

Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind vier wählbare Personen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären.

Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.

5.

Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt haben (Bewerber), mit Namen und Beruf in der Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen.

6.

Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, das sind vier Stimmen. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.

Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt hat oder sich über seine Person ausgewiesen hat.

Er begibt sich dann in die Wahlkabine, kennzeichnet auf seinem Stimmzettel die Bewerber, die er wählen möchte bzw. trägt dort auf seinem Stimmzettel die Bewerber mit Nachnamen, Vornamen und ggf. Beruf ein, die er wählen möchte und faltet den Stimmzettel so, dass die Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist.

Der Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt § 19 Absatz 4 und 5 ThürKWG entsprechend.

7.

Gewählt sind Bewerber bzw. Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.

Graupner

Bürgermeister / Wahlleiter