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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Mit Beschluss Nr. STR/2023/086 hat der Stadtrat der Stadt Waltershausen in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ beschlossen.

Eine Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes erfolgte gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO.

Die Eingangsbestätigung wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 04.01.2024 erteilt.

Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ wird hiermit gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“

Aufgrund § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der Satzung

Die Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ (Beschluss Nr. STR/2020/065), zuletzt geändert mit der Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ (Beschluss Nr. STR/2021/045) wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Waltershausen, den 08.01.2024

Brychcy  —  Siegel

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waltershausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ sowie der Hinweis gemäß § 21 Absatz 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waltershausen, 10.01.2024

Brychcy

Bürgermeister