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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Stellenausschreibung

Die Stadt Waltershausen sucht zum 01.07.2025 einen

geschäftsleitenden Beamten (m/w/d)

in Vollzeit und unbefristet. Die Einstellung erfolgt zur Einarbeitung zum 01.04.2025.

Als geschäftsleitender Beamter gestalten Sie die Zukunft der Stadt Waltershausen maßgeblich mit. Sie stehen in engem Austausch mit allen städtischen Gremien und Stadträten. Dies setzt voraus, dass Sie an Sitzungen und Besprechungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten teilnehmen. Der geschäftsleitende Beamte ist gleichzeitig der Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes und hat die Verantwortung für alle zentralen Verwaltungsaufgaben.

IHR AUFGABENGEBIET

Leitung und Organisation des Haupt- und Ordnungsamtes, Verantwortung für alle zentralen Verwaltungsaufgaben

o

Trägervertreter der städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen

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Straßenverkehrsbehörde

o

Friedhofswesen

o

Standesamt

o

Einwohnermeldeamt

o

Koordinierung der Aufgaben des Ordnungsamtes

o

Feuerwehrwesen

o

Sitzungsdienst, Einwohner- und Bürgerversammlungen

Verantwortung für die innere Organisation der Verwaltung; u.a. Erstellung von Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Organigrammen

fachliche Unterstützung des Bürgermeisters in allen gemeindlichen Angelegenheiten

Kommunalrecht, Ausschuss- und Gremienarbeit, allgemeiner Sitzungsdienst

allgemeines Rechtswesen (u. a. Erlass städtischer Rechtsvorschriften - Satzungen, Verordnungen)

Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Unterstützung des Wahlausschusses

Weiterentwicklung einer modernen Verwaltung (Digitalisierung, E-Government, Datenschutz)

Leitung der Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

Stadt- und Regionalentwicklung bzw. Wirtschaftsförderung

Durchführung von Außendienstaufgaben sowohl fußläufig als auch mit dem Fahrzeug, Koordination mit externen Partnern und der direkten Kommunikation mit Bürgern, Unternehmen und Behörden zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und Projekte

IHR PROFIL

Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst nach dem Thüringer Laufbahngesetz

einschlägige Berufserfahrung für die Aufgabenbereiche oder vergleichbar in der kommunalen Verwaltung

überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Organisationsverständnis

Eigenverantwortliche, objektive Arbeitsweise sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise

sicheres Auftreten, Diplomatie und Verhandlungsgeschick

Kenntnisse im Kommunal- und Verwaltungsrecht (fundierte Kenntnisse der Thüringer Kommunalordnung)

Führerschein der Klasse B

WIR BIETEN

interessante, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) im Beamtenverhältnis

individuelle Förderung Ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung

Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Familienzuschläge, beamtenrechtliche Zulagen)

Führungsposition mit abwechslungsreichen Aufgabengebieten

flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung

umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Einstellung erfolgt entsprechend der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang sowie nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen. Die Stelle ist als Beamten- bzw. Planstelle ausgewiesen. Bei Vorliegen der fachlichen, persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist gemäß § 28 Abs. 1 ThürLaufbG eine Einstellung und Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 9 ThürBesG (Eingangsamt des gehobenen Verwaltungsdienstes) vorgesehen. Für die Übernahme aus einem bestehenden Beamtenverhältnis steht eine Planstelle bis zur Besoldungsgruppe A 11 ThürBesG zur Verfügung.

INTERESSE GEWECKT?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (lückenloser Lebenslauf, Anschreiben, Schul- bzw. Abschlusszeugnisse, ggf. Arbeitszeugnis) bis spätestens 04.02.2025 an:

Stadtverwaltung Waltershausen

- persönlich -

Abt. Personal- und Kultur

Markt 1

99880 Waltershausen

Bewerbungen per E-Mail (nur als PDF-Datei) sind möglich an:

personal@stadt-waltershausen.de

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Eine datenschutzkonforme Vernichtung Ihrer Unterlagen und Daten wird versichert. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Waltershausen, den 08.01.2025

gez. Graupner

Bürgermeister