Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesfernstraßenverwaltung-, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes plant an der BAB A 4, Richtungsfahrbahn Frankfurt, zwischen AS Gotha Boxberg und AS Waltershausen, den Um- und Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage T&R Hörselgau.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom
11.03.2025 bis 31.03.2026
zur Durchführung von Vorarbeiten auf folgende Flurstücke der Stadt Waltershausen, OT Wahlwinkel zuzugreifen.
Stadt Waltershausen, OT Wahlwinkel
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Wahlwinkel (2468) | Flur 4 | 68, 117/3, 118, 119, 120/1, 120/4, 120/6, 120/7, 121/1, 121/2, 121/4, 121/5, 122/1, 122/2, 122/4, 122/5, 123/1, 123/2, 123/4, 123/5, 125/1, 125/2, 125/4, 125/5, 126/1, 126/2, 126/4, 126/5, 127/1, 127/2, 127/4, 127/5, 128/1, 128/3, 128/4, 129/1, 129/3, 129/4, 130/1, 130/2, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 152/2, 153/2, 153/3, 153/4, 153/5, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 256/2, 256/3, 256/4, 256/5, 257/2, 257/3, 257/4, 257/5, 259/1, 259/2, 259/3, 260/1, 260/2, 261, 263, 264, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 302 |
| Wahlwinkel (2468) | Flur 5 | 307, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 339 |
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Faunistische Untersuchungen sowie Biotoptypenkartierungen
Zur Vorbereitung der Planungen und als Grundlage landschaftsplanerischer Fachbeiträge sind faunistische Kartierungen (Tag- und Nachtbegehungen) sowie Biotoptypenkartierungen erforderlich. Sofern es notwendig wird, müssen die Grundstücke von Fachgutachtern (1 bis 2 Personen) im Rahmen örtlicher Erhebungen betreten werden. Unter Wahrung des allgemeinen Schutzes wild lebender Tiere und Pflanzen erfolgt dabei die Aufnahme des Arteninventars anhand visueller und/oder akustischer Kontrollen.
Auf den Grundstücken entstehen keine Schäden, es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.
Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz bzw. soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die Vorbereitung und Durchführung der Planung unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über Grund und Höhe der Entschädigung erreicht werden, wird die zuständige Behörde diese auf Antrag des/der Betroffenen oder der Autobahn GmbH, Niederlassung Ost festsetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost,
Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale)
erhoben werden.
Im Auftrag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost
Magdeburger Str. 51
06112 Halle / Saale