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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung in Waltershausen folgende Liegenschaft zum Höchstgebot:

Gemarkung Waltershausen,

Flur 12, Flurstück 2491/30 (Größe: 591,00 m2)

Das Mindestgebot beträgt 25.000,00 €.

Das Grundstück, gem. Forstführungsnachweis des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Nr. 754.01 vom 13.01.2025, befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten

Ortslage gemäß § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Flurstück 2491/30 ist ortsüblich erschlossen, alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Ruhlaer Straße vorhanden, und kann mit einem freistehenden Einfamilienhaus, mit maximal zwei Vollgeschossen und einem Satteldach, bebaut werden. Ein Teil des Mischwasserkanals des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAG) liegt im vorderen Grundstücksbereich, in Richtung „Ruhlaer Straße".

Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze und eine Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen.

Der Erwerber verpflichtet sich innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert.

Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.

Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Kaufangebot Ruhlaer Straße - nicht vor dem 18.03.2025, 10:00 Uhr öffnen"

bis zum 18.03.2025, 10:00 Uhr zu richten an:

Stadtverwaltung Waltershausen

Abt. Bauamt

Markt 1

99880 Waltershausen

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Sandra Berlet-Herrmann

03622/630-184

Josef Steffan

03622/630-177

Hinweis:

Die Angebotsöffnung erfolgt im Anschluss an die Angebotsfrist. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

gez. Graupner

Bürgermeister