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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Wahl des Ortsteilrates Schmerbach

Der Wahlleiter der Stadt Waltershausen stellte in der Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsteilrates Schmerbach am 03.09.2024 folgendes Wahlergebnis fest:

Zahl der Wahlberechtigten

575

Zahl der Wähler

95

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

5

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

90

Zahl der gültig abgegeben Stimmen insgesamt

504

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Als Mitglieder des Ortsteilrates Schmerbach wurden gewählt:

Christian, Dübner

Andreas Hartung

Per Höhn

Dagmar Reißig

Frank Rilk

Christopher Rohland

Hinweis:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftlichen Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18. März - Str. 50, 99867 Gotha das Wahlergebnis anfechten.

Die Erklärung muss erkennen lassen, welchen wahlrechtlichen Verstoß der Anfechter rügen will. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Waltershausen, 19.09.2024

Graupner

Bürgermeister, Wahlleiter