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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ - (rot umrandet, unmaßstäblich)

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost /Hörselgau“ der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel hat mit Beschluss-Nr. PV/03/2024 vom 12. September 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich ergänzender Aussagen zur Umweltverträglichkeit mit Stand August 2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Damit wird:

-

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

-

von der Umweltprüfung gem. „§ 2 Abs. 4 BauGB

-

von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB

-

von der Angabe § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

-

von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die Dimensionierung der Erschließungsflächen, die festgelegten Leitungsrechte, die Führung des Grabensystems und die Ausgleichspflanzungen. Die Grundzüge der Planung werden mit den beabsichtigten Änderungen nicht berührt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst den gesamten 1.Geltungsbereich (Hauptgeltungsbereich) des Ursprungsbebauungsplans mit einer Gesamtfläche von ca. 180 ha. Mit Rechtskraft der 1. Änderung werden die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans ersetzt.

Umgeben wird der Planbereich der 1. Änderung:

im Nordosten

-

angrenzend Autobahn BAB 4 in Höhe der Raststätte Hörselgau

im Nordwesten

-

angrenzend Hörselgauer Straße und Ortsverbindungsstraße zwischen Waltershausen und Hörselgau (ehem. Kreisstraße 13)

im Osten

-

angrenzend landwirtschaftliche Fläche

-

im Abstand Ortslage Wahlwinkel

im Süden

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angrenzend die Gothaer Straße und die Ortsverbindungsstraße zwischen Waltershausen und Wahlwinkel

-

z.T. Gewerbegebiet „Gothaer Straße“

-

z.T. landwirtschaftliche Fläche

im Westen

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angrenzend landwirtschaftliche Fläche

-

im Abstand Ortslage Waltershausen mit Umspannwerk, Wohnbebauung Oststraße und Alter Gothaer Weg

Die betroffenen Flurstücke liegen in:

Gemarkung Hörselgau,

Flur 1, 5 und 6

Gemarkung Wahlwinkel,

Flur 4

Gemarkung Waltershausen,

Flur 9

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Industriegroßfläche „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“, mit Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung einschließlich ergänzender Aussagen zur Umweltverträglichkeit ist in der Zeit

vom 28. Oktober bis einschließlich 29. November 2024

auf der Internetseite der Stadt Waltershausen unter:

www.waltershausen.de/vergabeausschreibungen/auslegung/ einzusehen.

Gleichzeitig liegen die benannten Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans im Bauamt der Stadtverwaltung Waltershausen, Zimmer 203, Borngasse 4, 99880 Waltershausen

während der Öffnungszeiten

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 13.00 Uhr

oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter

03622/630- 110 Sekretariat

03622/630- 174 Bauverwaltung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann

1.

Stellungnahmen bis einschließlich 29. November 2024 abgegeben werden

2.

sind die Stellungnahmen per E-Mail an sre@leg-thueringen.de oder schriftlich an

LEG Thüringen mbH

Abt. SRE

Mainzerhofstr. 12

99084 Erfurt

oder

Stadtverwaltung Waltershausen

Bauamt

Borngasse 4

99880 Waltershausen

bis einschließlich 29. November 2024 zu senden.

3.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitzuteilen ist, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Graupner

Vorsitzender des Planungsverbandes