Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel am Donnerstag, den 12.09.2024, 18:00 Uhr.
Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.
Der Planungsverband war beschlussfähig:
Beschluss Nr. PV/01/2024
Tagesordnung öffentlicher Teil.
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 12.09.2024 wird angenommen.
Beschluss Nr. PV/02/2024
Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2022
Die Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022 wird beschlossen.
Beschluss Nr. PV/03/2024
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, sowie Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem.§ 3 Abs.2 BauGB
I. Aufstellungsbeschluss:
Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel fasst folgenden Beschluss:
| 1. | die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörsel“ im vereinfachten Änderungsverfahren gem. 13 BauGB | |
| 2. | von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB abzusehen | |
| 3. | der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs.2 BauGB zu geben | |
| 4. | den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gem. § 4 Abs.2 BauGB zu geben | |
| 5. | den Beschluss ortsüblich mit dem Hinweis bekanntzumachen, dass | |
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| - | von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB |
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| - | von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB |
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| - | von der Angabe § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind |
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| - | von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird |
II. Billigungs- und Offenlagebeschluss:
Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt:
| 1. | die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung |
| 2. | die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| 3. | die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen |
| 4. | Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen |
| 5. | die Bereitstellung der Unterlagen und die Mitteilung darüber gem. § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch vorzunehmen. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 10.10.2024
Graupner
Planungsverbandsvorsitzender