Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel am Donnerstag, den 12.09.2024, 18:00 Uhr.

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.

Der Planungsverband war beschlussfähig:

Beschluss Nr. PV/01/2024

Tagesordnung öffentlicher Teil.

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 12.09.2024 wird angenommen.

Beschluss Nr. PV/02/2024

Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2022

Die Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022 wird beschlossen.

Beschluss Nr. PV/03/2024

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, sowie Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem.§ 3 Abs.2 BauGB

I. Aufstellungsbeschluss:

Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel fasst folgenden Beschluss:

1.

die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörsel“ im vereinfachten Änderungsverfahren gem. 13 BauGB

2.

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB abzusehen

3.

der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs.2 BauGB zu geben

4.

den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gem. § 4 Abs.2 BauGB zu geben

5.

den Beschluss ortsüblich mit dem Hinweis bekanntzumachen, dass

-

von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB

-

von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB

-

von der Angabe § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

-

von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird

II. Billigungs- und Offenlagebeschluss:

Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt:

1.

die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung

2.

die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

3.

die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

4.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen

5.

die Bereitstellung der Unterlagen und die Mitteilung darüber gem. § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch vorzunehmen.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 10.10.2024

Graupner

Planungsverbandsvorsitzender