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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt

Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren ihre Gültigkeit nicht.

Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt. Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.

Antrags-Unterlagen mitbringen

Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Herstellungszeit der Ausweise zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen von etwa vier Wochen. Zur Beantragung wird grundsätzlich immer das alte Ausweisdokument, die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt. Ebenso ist die persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.

Für Fragen steht das Einwohnermeldeamt unter Telefon 03622/630-(137) oder -(136) und per E-Mail ema@stadt-waltershausen.de zur Verfügung.