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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Wahl des Ortsteilrates Fischbach

Der Wahlleiter der Stadt Waltershausen stellte in der Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsteilrates Fischbach am 23.09.2024 folgendes Wahlergebnis fest:

Zahl der Wahlberechtigten

377

Zahl der Wähler

45

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

2

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

43

Zahl der gültig abgegeben Stimmen insgesamt

157

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Lfd. Nr.

Vor- und Nachname

Stimmen

1.

Creutzburg, Marcel

33

2.

Hellmann, Tino

28

3.

Heß, Sandra

32

4.

Roschdestvensky, Jens

21

5.

Roschdestvensky, Julia

26

6.

Zweigle, Steffen

17

Als Mitglieder des Ortsteilrates Fischbach wurden gewählt:

Creutzburg, Marcel

Hellmann, Tino

Heß, Sandra

Roschdestvensky, Julia

Hinweis:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftlichen Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18. März - Str. 50, 99867 Gotha das Wahlergebnis anfechten.

Die Erklärung muss erkennen lassen, welchen wahlrechtlichen Verstoß der Anfechter rügen will. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Waltershausen, 24.09.2024

Graupner

Bürgermeister, Wahlleiter