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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Wahl des Ortsteilrates Wahlwinkel

Der Wahlleiter der Stadt Waltershausen stellte in der Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsteilrates Wahlwinkel am 26.09.2024 folgendes Wahlergebnis fest:

Zahl der Wahlberechtigten

396

Zahl der Wähler

44

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

1

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

43

Zahl der gültig abgegeben Stimmen insgesamt

151

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Lfd. Nr.

Vor- und Nachname

Stimmen

1.

Frölich, Peter

37

2.

Graff, Thomas

40

3.

Schlothauer, Torsten

35

4.

Wettengl, Thomas

39

Als Mitglieder des Ortsteilrates Wahlwinkel wurden gewählt:

Frölich, Peter

Graff, Thomas

Schlothauer, Torsten

Wettengl, Thomas

Hinweis:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftlichen Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18. März - Str. 50, 99867 Gotha das Wahlergebnis anfechten.

Die Erklärung muss erkennen lassen, welchen wahlrechtlichen Verstoß der Anfechter rügen will. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Waltershausen, 27.09.2024

Graupner

Bürgermeister, Wahlleiter