Die Verunreinigungen der Gehwege, der öffentlichen Anlagen und Plätze durch Hundekot nehmen wir als Anlass, die Tierhalter auf Ihre Reinigungspflicht hinzuweisen.
Gemäß § 12 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen vom 02.09.2019 dürfen durch Kot von Haustieren Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
Da einige Tierbesitzer ihre Verpflichtungen nicht so ernst nehmen, stellen die vielen Verunreinigungen ein großes Ärgernis für viele Passanten dar. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind wir natürlich auch auf die Mithilfe von couragierten Bürgern angewiesen, welche Zuwiderhandlungen im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Waltershausen zur Anzeige bringen sollten.
Abschließend möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung vorstehender gesetzlicher Bestimmung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.