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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung

über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung Um- und Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage T&R Hörselgau an der Bundesautobahn A 4, Richtungsfahrbahn Frankfurt, zwischen AS Gotha Boxberg und AS Waltershausen

Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesfernstraßenverwaltung-, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes plant an der BAB A 4, Richtungsfahrbahn Frankfurt, zwischen AS Gotha Boxberg und AS Waltershausen, den Um- und Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage T&R Hörselgau.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom

03.03.2025 bis 31.03.2026

zur Durchführung von Vorarbeiten auf folgende Flurstücke der Stadt Waltershausen, OT Wahlwinkel zuzugreifen.

Stadt Waltershausen, OT Wahlwinkel

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Faunistische Untersuchungen sowie Biotoptypenkartierungen

Zur Vorbereitung der Planungen und als Grundlage landschaftsplanerischer Fachbeiträge sind faunistische Kartierungen (Tag- und Nachtbegehungen) sowie Biotoptypenkartierungen erforderlich. Sofern es notwendig wird, müssen die Grundstücke von Fachgutachtern (1 bis 2 Personen) im Rahmen örtlicher Erhebungen betreten werden. Unter Wahrung des allgemeinen Schutzes wild lebender Tiere und Pflanzen erfolgt dabei die Aufnahme des Arteninventars anhand visueller und/oder akustischer Kontrollen.

Auf den Grundstücken entstehen keine Schäden, es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz bzw. soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.01.2025 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Im Auftrag

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost

Magdeburger Str. 51

06112 Halle / Saale