Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen endet bundesweit am 31.12.2023.
Damit beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen bundeseinheitlich am 01. Januar 2024.
Die Wahl der Schöffen ist im Jahr 2023 durchzuführen.
Die Stadt Waltershausen schlägt für die Erwachsenenschöffenwahl doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird. Insgesamt werden 10 Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha aufgenommen.
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ vom 10.10.2022 können von Jedermann und von Vereinigungen jeder Art Vorschläge erbracht werden. Es kann jeder, der die Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benannt werden.
Personen können sich auch selbst vorschlagen.
Grundsätzlich können alle Deutschen im Alter zwischen 25 und 70 Jahren in das Schöffenamt berufen werden.
Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt.
Weitere Informationen (ebenso eine Informationsbroschüre) zur Schöffentätigkeit finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums: www.justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schoeffen.
Benennungen können bis spätestens 06.04.2023 bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Rathaus, Markt 1, Waltershausen, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Waltershausen vorgenommen werden.
Es sind Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort einschl. PLZ und Beruf der vorgeschlagenen Person anzugeben.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Nähere Informationen und Vordrucke zur Interessenbekundung werden bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Haupt- und Ordnungsamt, persönlich oder telefonisch (03622/630121) erteilt. Der Vordruck zur Interessenbekundung kann auch auf der Homepage der Stadt Waltershausen abgerufen werden: www.waltershausen.de.
Waltershausen, 27.01.2023
Brychcy
Bürgermeister