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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Waltershausen hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss über die Art der Jagdnutzung:

Die Jagdgenossenschaft beschließt einstimmig die Verpachtung der vier Jagdbögen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.

Beschluss über die Pachtbedingungen:

Die Jagdgenossenschaft beschließt folgende wesentlichen Pachtbedingungen:

Pachtzeit: 9 Jahre (01.04.2025 bis 31.03.20234)

Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden am Wald und Feld

Wildschadenersatz:

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Ersatz des Wildschadens gem. §§ 29 ff. BJG

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Hauptholzarten im Sinne § 32 Abs. 2 BJG sind:

Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche, Buche, Eiche, Ahorn

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Als Bemessungsgrundlage für Wildschäden an den Hauptholzarten wird die "Konvention zur Bewertung von Wildschaden im Wald" des Deutschen Forstwirtschaftsrat 2021 vereinbart.

Haftung des Pächters für Schäden die den Grundstückseigentümern aufgrund von Verstößen gegen PEFC/FSC Zertifizierungen entstehen

Die Entsorgung von Unfallwild obliegt dem Pächter

Die gesetzlichen Steuern oder Abgaben sind durch den Pächter zu tragen

Erteilung von maximal 5 Jagderlaubnisscheinen (max. 2 entgeltlich sowie 3 unentgeltlich)

Max. Entfernung des Hauptwohnsitzes des Pächters vom Jagdbogen: 30 km

Einhaltung des Abschussplanes (80% bis zum 15.12. eines Jahres)

Recht auf vorzeitige Kündigung gemäß § 13 des Pachtvertrages

Die neben den vorstehenden wesentlichen Pachtbedingungen sind die bestehenden Musterpachtverträge um die, die wesentlichen Pachtbedingungen untersetzende Regelungen, die aktuelle Rechtlage sowie redaktionell anzupassen.

Beschluss über die Art der Verpachtung:

Die Jagdgenossenschaft beschließt einstimmig:

Die bestehenden Jagdpachtverträge für die Jagdbögen Waltershausen und Wahlwinkel mit den bisherigen Jagdpächtern zu verlängern, wenn diese den auf Basis der neu definierten Pachtbedingungen geänderten Pachtvertrag akzeptieren. Ansonsten wird der jeweilige Jagdbogen freihändig vergeben.

Freihändige Vergabe der Jagdbögen Schnepfenthal und Langenhain:

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unter Auslegung der Pachtbedingungen sowie des Musterpachtvertrages

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Auslegung und Einsichtnahme der Pachtbedingungen sowie des Musterpachtvertrages vom 10.03.2025 bis 14.03.2025 in der Stadtverwaltung Waltershausen, Verwaltungsgebäude Borngasse 4, Zimmer 2.11

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Das Mindestpachtgebot beträgt 3,00 €/ha bejagbarer Fläche

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Entgegennahme von Pachtgeboten bis zum 21.03.2025

Waltershausen, 18.03.2025

Donth

Jagdvorsteher