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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) werden seit 2007 alle 5 Jahre neue Lärmkarten veröffentlicht. In diesen Lärmkarten, die im Freistaat Thüringen federführend durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erarbeitet werden, ist die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr dargestellt.

Die Lärmkartierung dient zum einen der Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation, zum anderen bildet sie die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Waltershausen durchgeführt. Zur Information sind die Lärmkarten öffentlich bekannt zu machen.

Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/

Auf dieser Seite finden Sie auch weitergehende Informationen zur Lärmkartierung.

2023 wird die Stadt Waltershausen beginnen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, die Lärmaktionsplanung von 2018 fortzuführen. Spätestens zum 18. Juli 2024 muss der neue Lärmaktionsplan erstellt sein, in dem sich ausführlich mit der aktuellen Lärmsituation und mit möglichen Minderungsmaßnahmen auseinandergesetzt wird.

Parallel dazu können Sie auch über unsere Internetseite https://www.waltershausen.de auf die Informationen der Lärmkartierung kommen.

Bei Fragen zur Lärmkartierung und zur zukünftigen Lärmaktionsplanung wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Waltershausen.