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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Waltershausen

Gemarkung

Wahlwinkel

Flur

1

Flurstück

120

wurde eine

-

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 11.03.2024 bis 11.04.2024 in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr

in den Räumen der Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, 13.02.2024

[gez. J. Hörschelmann]

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf unserer Internetseite www.vermessung-schmalkalden.de

Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.