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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Dienstag, 18. Februar 2025, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2025/001

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18.02.2025 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2025/002

Genehmigung der Niederschrift vom 03.12.2024

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.12.2024 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2025/003

Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme

Der Stadtrat bevollmächtigt die Vertreter der Stadt Waltershausen im Aufsichtsrat der Energieversorgung Inselsberg GmbH, einer notwendigen Kreditaufnahme (Kontokorrentlinie) der Energieversorgung Inselsberg GmbH in Höhe von 3.000.000 € für das Jahr 2025 zuzustimmen.

Beschluss Nr. STR/2025/004

Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme

1.

Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt Waltershausen in den Organen der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, einer Kreditaufnahme zur Beschaffung von vier neuen Straßenbahnen bis zur Höhe von maximal 14,4 Mio. € zuzustimmen.

2.

Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen und zur Sicherung des Vergabeverfahrens sowie der Fördermittel sind die Vertreter der Stadt Waltershausen in den Organen der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH ermächtigt, kurzfristigen Zahlungen der TWSB - auch unter Aufnahme von Krediten, jedoch nur bis zur unbedingt erforderlichen Höhe - zuzustimmen.

Beschluss Nr. STR/2025/005

Bebauungsplan Nr. 22 „Friedhofsallee“ der Stadt Waltershausen

hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Waltershausen fasst folgenden Beschluss:

1.

Der Stadtrat hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis abgewogen (Abwägungsprotokoll vom 20.09.2024). Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses erstellten Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Dezember 2024) mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die Schallimmissionsprognose des Ing.-Büros Frank und Schellenberger zum Bebauungsplan Nr. 22 (LG 30-2024 vom 21.06.2024 gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung soll gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.

3.

Der Bürgermeister wird außerdem beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und gemäß § 3 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu benachrichtigen.

Beschluss Nr. STR/2025/006

Bestätigung des Lärmaktionsplanes vom 10.01.2025 als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung

Der Stadtrat der Stadt Waltershausen beschließt:

Der gemäß der EG-Richtlinie 2002/49/EG erarbeitete Lärmaktionsplan 2023 / 2024 für die Stadt Waltershausen (Runde 4) mit Stand 10.01.2025 wird als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung bestätigt.

Beschluss Nr. STR/2025/007

Kommunale Wärmeplanung

hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Planung

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der externen Plaungsleistungen zur Aufstellung des Wärmeplanes zu bevollmächtigen.

geschätzte Gesamtkosten:

110.730,00 Euro

(externer Planungsleistungen)

Erstattung:

335.730,00 Euro (inkl. planungs-

verantw. Stelle i. H. v.

225.000,00 Euro)

Eigenanteil:

0,00 Euro

Eventuell sich ergebende Mehrkosten werden durch einen Verwendungsnachweis vom Freistaat Thüringen nach Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erstattet.

Beschluss Nr. STR/2025/008

Teilabriss und Ersatzneubau des Funktionsgebäudes für den „Arno Müller Sportpark“ in der Gothaer Straße

hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Bauleistungen

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Teilabriss und den Ersatzneubau des Funktionsgebäudes für den „Arno Müller Sportpark“ in der Gothaer Straße, in Waltershausen.

Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe der Bauleistungen für das Funktionsgebäude bevollmächtigt.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 26.02.2025

Graupner

Bürgermeister