Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:
Beschluss Nr. STR/2026/001
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 03.03.2026 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2026/002
Genehmigung der Niederschrift vom 02.12.2025
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 02.12.2025 wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2026/003
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Waltershausen
Der Stadtrat stellt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 25.04.2022 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Jahr 2021 fest.
Beschluss Nr. STR/2026/004
Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Waltershausen
Der Stadtrat stellt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 24.04.2023 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Jahr 2022 fest.
Beschluss Nr. STR/2026/005
Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Waltershausen
Der Stadtrat stellt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 06.05.2024 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Jahr 2023 fest.
Beschluss Nr. STR/2026/006
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 25.04.2022 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/007
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 24.04.2023 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/008
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 06.05.2024 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/009
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 25.04.2022 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/010
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 24.04.2023 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/011
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat erteilt aufgrund der von der Stadtverwaltung Waltershausen am 06.05.2024 vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Gotha vom 20.11.2025 gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung.
Beschluss Nr. STR/2026/014
Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme für die Energieversorgung Inselsberg GmbH
Der Stadtrat bevollmächtigt die Vertreter der Stadt Waltershausen mit einem Sitz im Aufsichtsrat der Energieversorgung Inselsberg GmbH dazu, einer notwendigen Kreditaufnahme (Kontokorrentlinie) der Energieversorgung Inselsberg GmbH in einer Höhe von bis zu 3.000.000 € für das Jahr 2026 zuzustimmen.
Beschluss Nr. STR/2026/015
Entscheidung über gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB -
Bau-Turbo
Bauvoranfrage - Neubau von 2 Einfamilienhäusern
Gemarkung Waltershausen. Flur 4, Flurstück 1272/0
Der Stadtrat stimmt der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens der Bauvoranfrage zum o.g. Grundstück gemäß § 36a BauGB - Bau-Turbo zu.
Beschluss Nr. STR/2026/016
5. Bauabschnitt Liebensteiner Straße, OT Winterstein, Weiterführung der Gesamtmaßnahme und Bevollmächtigung des Bürgermeister s zur Auftragsvergabe
Der Bürgermeister wird zur Auftragserteilung der Bauleistungen zur Ortsdurchfahrt Winterstein, L1027, „Liebensteiner Straße" 5.BA, Nebenanlagen bevollmächtigt
Die Auftragssumme beträgt brutto ca. 2.000.000,- € verteilt auf 5 Jahre.
Davon Fördermittel ca. 50 %. (Straßenausbaubeiträge und KVI-Mittel)
Der Stadtrat wird in der darauffolgenden Sitzung über die genaue Vergabesumme und die beauftragte Firma informiert.
Beschluss Nr. STR/2026/017
Aufhebung Beschluss-Nr.: STR/2023/010
Stadtumbau Klaustor Durchführung der Maßnahme
Der Stadtrat hebt den Beschluss mit der Nummer STR/2023/010 Stadtumbau Klaustor - Durchführung der Maßnahme und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe auf.
Beschluss Nr. STR/2026/018
Stadtumbau Klaustor - Neugestaltung Außenraum
Durchführung der Maßnahme
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsver gabe
Der Stadtrat beschließt die Maßnahme Stadtumbau Klaustor - Neugestaltung Außenraum, ausführen zu lassen.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 245.000,00 €.
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planung der Neugestaltung des Außenraumes am Klaustor an das Architekturbüro Wiegand aus Waltershausen zu vergeben.
Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 25.03.2026
Graupner
Bürgermeister