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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Ankündigung einer Einziehung

Die Stadt Waltershausen beabsichtigt, das Flurstück 504/0 und eine Teilfläche des Flurstückes 43/0 der Flur 2 in der Gemarkung Fischbach, gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (Thür. GVBl. Nr. 14 /1993 S. 273 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBI. S. 489), einzuziehen.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Thüringer Straßengesetz bekannt gegeben.

Der Plan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt in der Stadtverwaltung Waltershausen, Bauamt, Borngasse 4, Zimmer 2.03 vom 20. März 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

In diesem Zeitraum können Einwendungen gegen die vorgesehene Einziehung bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Bauamt vorgebracht werden.

Erläuterung:

Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert.

Waltershausen, 07.03.2023

Stadt Waltershausen

- als Träger der Straßenbaulast -

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