Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2023 für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters mit Ortsteilverfassung Wahlwinkel am 26. Februar 2023 nachfolgendes Ergebnis ermittelt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 390 |
| Zahl der Wähler: | 173 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 7 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: | 166 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf die einzelnen Wahlvorschläge:
| Wahlvorschlag 1 - Trott | 159 Stimmen |
| Hans Holger Trott | |
| Wahlvorschlag 2 | |
| Hartmut Simon | 1 Stimme |
| Wahlvorschlag 3 |
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| Torsten Schlothauer | 6 Stimmen |
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Wahlvorschlag: Wahlvorschlag 1 Trott, Hans Holger Trott.
Herr Hans Holger Trott ist zum Ortsteilbürgermeister Wahlwinkel, Ortsteil mit Ortsteilverfassung der Stadt Waltershausen gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Gotha, Rechtsaufsichtsbehörde, 18. März - Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Waltershausen, 01. März 2023
Platzek
Wahlleiter