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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Stadt Waltershausen

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2023 für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters mit Ortsteilverfassung Wahlwinkel am 26. Februar 2023 nachfolgendes Ergebnis ermittelt:

Zahl der Wahlberechtigten:

390

Zahl der Wähler:

173

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

7

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

166

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf die einzelnen Wahlvorschläge:

Wahlvorschlag 1 - Trott

159 Stimmen

Hans Holger Trott

Wahlvorschlag 2

Hartmut Simon

1 Stimme

Wahlvorschlag 3

Torsten Schlothauer

6 Stimmen

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Wahlvorschlag: Wahlvorschlag 1 Trott, Hans Holger Trott.

Herr Hans Holger Trott ist zum Ortsteilbürgermeister Wahlwinkel, Ortsteil mit Ortsteilverfassung der Stadt Waltershausen gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde: Landratsamt Gotha, Rechtsaufsichtsbehörde, 18. März - Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Waltershausen, 01. März 2023

Platzek

Wahlleiter