Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:
Beschluss Nr. STR/2023/001
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.02.2023 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2023/002
Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2022
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 05.12.2022 wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2023/003
Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters der Stadt Waltershausen
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Höhe der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters gemäß §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) beträgt ab 01.03.2023 300,00 €.
Beschluss Nr. STR/2023/004
Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme
Der Stadtrat bevollmächtigt die Vertreter der Stadt Waltershausen im Aufsichtsrat der Energieversorgung Inselsberg GmbH, einer notwendigen Kreditaufnahme (Kontokorrentlinie) der Energieversorgung Inselsberg GmbH in Höhe von 3.000.000 € für das Jahr 2023 zuzustimmen.
Beschluss Nr. STR/2023/005
Bestellung Wirtschaftsprüfer zum Prüfen des Jahresabschlusses 2022 für den Regiebetrieb Stadtbetriebe Waltershausen
Der Stadtrat beschließt, der Bavaria Treu AG den Auftrag zum Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Regiebetriebes Stadtbetriebe Waltershausen zu übertragen.
Beschluss Nr. STR/2023/006
Beantragung einer Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung
hier: Solaranlage auf der Südseite des Wohnhauses Neue Gasse 2
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung, hier der Bau einer Solaranlage auf der Südseite des Wohnhauses Neue Gasse 2, wird zugestimmt.
geschätzte Gesamtkosten: ohne Auswirkung für die Stadt
Beschluss Nr. STR/2023/007
Teileinziehung einer Straßenbrücke nach § 8 Thüringer Straßengesetz
hier: Waltershausen OT Langenhain, Straßenbrücke über der Laucha
Bw.-Nr. 210 103 0 (bei Lauchaer Straße 100)
Gemarkung Langenhain, Flur 1, Flurstück 293/0 (Teilfläche)
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat beschließt, dass die Brücke auf dem Flurstück 293/0, der Flur 1, Gemarkung Langenhain als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen wird. Der einzuziehende Teilbereich ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt die Teileinziehung gemäß § 8 Nr. 3 öffentlich anzukündigen, sowie die Einziehung innerhalb der gesetzlichen Fristen bekannt zu machen. |
Beschluss Nr. STR/2023/008
Einziehung eines Weges nach § 8 Thüringer Straßengesetz
hier: Waltershausen OT Fischbach, Radweg alte Wintersteiner Straße
Gemarkung Fischbach, Flur 2, Flurstück 504/0 und 43/0 (Teilfläche)
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
| 3. | Der Stadtrat beschließt, dass der Weg alte Wintersteiner Straße auf em Flurstück 296/1, der Flur 3, Gemarkung Fischbach als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen wird. Der einzuziehende Teilbereich ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt die Einziehung gemäß § 8 Nr. 3 öffentlich anzukündigen, sowie die Einziehung innerhalb der gesetzlichen Fristen bekannt zu machen. |
Beschluss Nr. STR/2023/009
Umbindung Abwasser Sportplatz und Sporthaus Oststraße
Auftragsvergabe
Für die Maßnahme fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe der Bauleistungen für die Maßnahme Umbindung Abwasser Sportplatz und Sporthaus Oststraße, an die Firma Bauer Bauunternehmen GmbH, In der Aue 2, 99189 Walschleben mit einer Auftragssumme i.H.v. 228.480,79 €. |
| 2. | Zur Finanzierung der Maßnahme eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 158.000 € zur Finanzierung der Maßnahme. Diese wird über einen noch vorhandenen Haushaltsausgaberest der HH-Stelle 2.7910001.98300 „Regenrückhaltung GE Gothaer Straße“ finanziert. |
Beschluss Nr. STR/2023/010
Stadtumbau Klaustor
Durchführung der Maßnahme
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe
Der Stadtrat beschließt, die Planungsleistungen, als Vorbereitung für die Baumaßnahme Klaustor und angrenzende Bebauung, ausführen zu lassen.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 284.000,00 €.
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister den Planungsauftrag, nach erfolgter europaweiter Ausschreibung, zu vergeben falls in der Zeit der erforderlichen Auftragsvergabe keine Sitzung stattfindet. In diesem Fall ist der Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung über die Vergabe zu informieren.
Beschluss Nr. STR/2023/011
Beantragung einer Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung
hier: Solaranlage auf dem Dach der Bahnhofstraße 10
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung, hier der Bau einer Solaranlage auf dem Dach der Bahnhofstraße 10, wird genehmigt.
geschätzte Gesamtkosten: ohne Auswirkung für die Stadt
Beschluss Nr. STR/2023/012
Eintrittspreise Sauna im Freizeitzentrum Gleisdreieck
Der Stadtrat fasst möge folgenden Beschluss:
Die Eintrittspreise der Sauna im Freizeitzentrum Gleisdreieck werden zeitlich unbegrenzt
| - | für Besucher bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit 2,00 € und |
| - | für Besucher über dem 14. Lebensjahr mit 12,00 € |
festgesetzt.
Die Veränderung tritt ab 15.03.2023 in Kraft.
Beschluss Nr. STR/2023/013
Eintrittspreise Kunsteisbahn im Freizeitzentrum Gleisdreieck
Der Stadtrat beschließt die Anhebung der nachfolgend aufgeführten Eintrittspreise auf der Kunsteisbahn Gleisdreieck ab der Wintersaison, November 2023.
| Preisänderung | Kinder | Erwachsene |
| Tageskarte | 2,50 € | 5,00 € |
| Gruppenpreis | 2,00 € | 2,00 € |
| 10er Karte | 16,00 € | 40,00 € |
| 20er Karte | 27,00 € | 75,00 € |
| Saisonkarte | 36,00 € | 90,00 € |
| Jahreskarte | 67,00 € | 150,00 € |
Die Eintrittspreise für die Nutzung der Freibäder im Gleisdreieck und Winterstein bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Beschluss Nr. STR/2023/014
Integration des Regiebetriebes der Stadt Waltershausen "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung
Der Stadtrat beschließt, dass der Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ in die Stadtverwaltung Waltershausen integriert wird.
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 28.02.2023
Brychcy
Bürgermeister