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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Dienstag, 21. Februar 2023, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2023/001

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.02.2023 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2023/002

Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2022

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 05.12.2022 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2023/003

Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters der Stadt Waltershausen

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Höhe der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters gemäß §§ 1 und 2 der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) beträgt ab 01.03.2023 300,00 €.

Beschluss Nr. STR/2023/004

Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme

Der Stadtrat bevollmächtigt die Vertreter der Stadt Waltershausen im Aufsichtsrat der Energieversorgung Inselsberg GmbH, einer notwendigen Kreditaufnahme (Kontokorrentlinie) der Energieversorgung Inselsberg GmbH in Höhe von 3.000.000 € für das Jahr 2023 zuzustimmen.

Beschluss Nr. STR/2023/005

Bestellung Wirtschaftsprüfer zum Prüfen des Jahresabschlusses 2022 für den Regiebetrieb Stadtbetriebe Waltershausen

Der Stadtrat beschließt, der Bavaria Treu AG den Auftrag zum Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Regiebetriebes Stadtbetriebe Waltershausen zu übertragen.

Beschluss Nr. STR/2023/006

Beantragung einer Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung

hier: Solaranlage auf der Südseite des Wohnhauses Neue Gasse 2

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung, hier der Bau einer Solaranlage auf der Südseite des Wohnhauses Neue Gasse 2, wird zugestimmt.

geschätzte Gesamtkosten: ohne Auswirkung für die Stadt

Beschluss Nr. STR/2023/007

Teileinziehung einer Straßenbrücke nach § 8 Thüringer Straßengesetz

hier: Waltershausen OT Langenhain, Straßenbrücke über der Laucha

Bw.-Nr. 210 103 0 (bei Lauchaer Straße 100)

Gemarkung Langenhain, Flur 1, Flurstück 293/0 (Teilfläche)

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt, dass die Brücke auf dem Flurstück 293/0, der Flur 1, Gemarkung Langenhain als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen wird. Der einzuziehende Teilbereich ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Teileinziehung gemäß § 8 Nr. 3 öffentlich anzukündigen, sowie die Einziehung innerhalb der gesetzlichen Fristen bekannt zu machen.

Beschluss Nr. STR/2023/008

Einziehung eines Weges nach § 8 Thüringer Straßengesetz

hier: Waltershausen OT Fischbach, Radweg alte Wintersteiner Straße

Gemarkung Fischbach, Flur 2, Flurstück 504/0 und 43/0 (Teilfläche)

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

3.

Der Stadtrat beschließt, dass der Weg alte Wintersteiner Straße auf em Flurstück 296/1, der Flur 3, Gemarkung Fischbach als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen wird. Der einzuziehende Teilbereich ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Einziehung gemäß § 8 Nr. 3 öffentlich anzukündigen, sowie die Einziehung innerhalb der gesetzlichen Fristen bekannt zu machen.

Beschluss Nr. STR/2023/009

Umbindung Abwasser Sportplatz und Sporthaus Oststraße

Auftragsvergabe

Für die Maßnahme fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe der Bauleistungen für die Maßnahme Umbindung Abwasser Sportplatz und Sporthaus Oststraße, an die Firma Bauer Bauunternehmen GmbH, In der Aue 2, 99189 Walschleben mit einer Auftragssumme i.H.v. 228.480,79 €.

2.

Zur Finanzierung der Maßnahme eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 158.000 € zur Finanzierung der Maßnahme. Diese wird über einen noch vorhandenen Haushaltsausgaberest der HH-Stelle 2.7910001.98300 „Regenrückhaltung GE Gothaer Straße“ finanziert.

Beschluss Nr. STR/2023/010

Stadtumbau Klaustor

Durchführung der Maßnahme

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Der Stadtrat beschließt, die Planungsleistungen, als Vorbereitung für die Baumaßnahme Klaustor und angrenzende Bebauung, ausführen zu lassen.

Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 284.000,00 €.

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister den Planungsauftrag, nach erfolgter europaweiter Ausschreibung, zu vergeben falls in der Zeit der erforderlichen Auftragsvergabe keine Sitzung stattfindet. In diesem Fall ist der Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung über die Vergabe zu informieren.

Beschluss Nr. STR/2023/011

Beantragung einer Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung

hier: Solaranlage auf dem Dach der Bahnhofstraße 10

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Abweichung von der Altstadtgestaltungssatzung, hier der Bau einer Solaranlage auf dem Dach der Bahnhofstraße 10, wird genehmigt.

geschätzte Gesamtkosten: ohne Auswirkung für die Stadt

Beschluss Nr. STR/2023/012

Eintrittspreise Sauna im Freizeitzentrum Gleisdreieck

Der Stadtrat fasst möge folgenden Beschluss:

Die Eintrittspreise der Sauna im Freizeitzentrum Gleisdreieck werden zeitlich unbegrenzt

-

für Besucher bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit 2,00 € und

-

für Besucher über dem 14. Lebensjahr mit 12,00 €

festgesetzt.

Die Veränderung tritt ab 15.03.2023 in Kraft.

Beschluss Nr. STR/2023/013

Eintrittspreise Kunsteisbahn im Freizeitzentrum Gleisdreieck

Der Stadtrat beschließt die Anhebung der nachfolgend aufgeführten Eintrittspreise auf der Kunsteisbahn Gleisdreieck ab der Wintersaison, November 2023.

Preisänderung

Kinder

Erwachsene

Tageskarte

2,50 €

5,00 €

Gruppenpreis

2,00 €

2,00 €

10er Karte

16,00 €

40,00 €

20er Karte

27,00 €

75,00 €

Saisonkarte

36,00 €

90,00 €

Jahreskarte

67,00 €

150,00 €

Die Eintrittspreise für die Nutzung der Freibäder im Gleisdreieck und Winterstein bleiben von diesem Beschluss unberührt.

Beschluss Nr. STR/2023/014

Integration des Regiebetriebes der Stadt Waltershausen "Stadtbetriebe Waltershausen" in die Stadtverwaltung

Der Stadtrat beschließt, dass der Regiebetrieb der Stadt Waltershausen „Stadtbetriebe Waltershausen“ in die Stadtverwaltung Waltershausen integriert wird.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 28.02.2023

Brychcy

Bürgermeister