| • | Wer hat Interesse an der Rechtsprechung mitzuwirken? |
| • | Vorschläge von Bürgern der Stadt Waltershausen und den Ortsteilen bis 06.04.2023 am Ehrenamt in der Justiz möglich - natürlich kann man sich selbst vorschlagen! |
Derzeit wird die Wahl der Erwachsenenschöffen, die ab 2024 für fünf Jahre in ihr Amt berufen werden, vorbereitet.
Es besteht noch bis spätestens 06.04.2023 die Möglichkeit, sich für die Schöffentätigkeit als deutscher Staatsbürger zwischen 25 und 70 Jahren zu bewerben. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Als Schöffe sind Lebens- und Berufserfahrung und Menschenkenntnis sehr wichtig.
Weitere Informationen (ebenso eine Informationsbroschüre) zur Schöffentätigkeit finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums: www.justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schoeffen.
Vordrucke und Informationen zur Interessenbekundung werden bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Haupt - und Ordnungsamt, persönlich oder telefonisch (03622/630121) erteilt. Der Vordruck zur Interessenbekundung kann auch auf der Homepage der Stadt Waltershausen abgerufen werden: www.waltershausen.de.
Waltershausen, 10.03.2023
Brychcy
Bürgermeister