Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das Grundstück Gemarkung Waltershausen, Flur 4, Flurstück 1006/3 mit einer Größe von 380,00 m2.
Das Mindestgebot beträgt 18.500 €.
Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB, Denkmalschutzensemble und im Gestaltungssatzungsgebiet der Stadt Waltershausen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und mit einer straßenseitigen Grenzbebauung, zwei Vollgeschossen und einem Steildach zu bebauen.
Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze und eine Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen. Die Abbildung dient als Beispiel einer möglichen Bebauung.
Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, mit dem Bauvorhaben zu beginnen und innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert.
Darüber hinaus wird eine Mehrerlösklausel, in Form einer Sicherungshypothek, im Grundbuch eingetragen.
Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Denkmalplatz 19" an folgende Adresse einzureichen:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadtverwaltung Waltershausen zur Verfügung.
| Ansprechpartner: | Leon Graupner | 03622/630-180 |
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| Kerstin Meier | 03622/630-178 |
Hinweis:
Beim Eingang eines zuschlagsfähigen Gebots endet die Ausschreibung. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Brychcy
Bürgermeister