Die Gewerbe- und Hundesteuern, sowie die Straßenreinigungsgebühr für das II. Quartal 2025 sind am
15.05.2025 fällig.
Überweisungen können auf folgende Kontonummern erfolgen:
| Sparkasse Waltershausen | ||
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| BIC | HELADEF1GTH |
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| IBAN | DE26 8205 2020 0600 0000 28 |
| Volksbank Waltershausen | ||
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| BIC | GENODEF1MU2 |
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| IBAN | DE37 8206 4038 0000 5034 60 |
| Deutsche Bank Waltershausen | ||
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| BIC | DEUTDE8EXXX |
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| IBAN | DE79 8207 0000 0650 0060 00 |
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, ist in jedem Fall die Steuernummer anzugeben.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für die Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 durchgeführt.
Alle Steuerzahler erhalten im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Bis zur Bekanntgabe dieses sind keine Zahlungen zur Grundsteuer der erlassenen Bescheide vor dem 01.01.2025 mehr zu leisten. Bei erteilter Einzugsermächtigung bei der Stadt Waltershausen werden somit vorerst keine Grundsteuern mehr abgebucht. Bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank sind zu löschen bzw. zu ändern. Bitte beachten Sie, dass die Straßenreinigungsgebühren weiterhin zu den bekannten Fälligkeiten lt. letztem Bescheid zu entrichten sind.