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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 16. Mai 2025 bis 15. Juni 2025

Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr

oder nach Absprache

in den Räumen der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. André Wiedemann, Gleichenstraße 50, 99867 Gotha (Tel. 03621/3683-0) eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. André Wiedemann, Gleichenstraße 50, 99867 Gotha schriftlich, in elektronischer Form (E-Mail) oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Gotha, 28. März 2025

[gez. A. Wiedemann]