Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.
Der Planungsverband war beschlussfähig:
Beschluss Nr. PV/01/2025
Tagesordnung öffentlicher Teil.
Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 10.04.2025 wird angenommen.
Beschluss Nr. PV/02/2025
Genehmigung der Niederschrift vom
Die Genehmigung der Niederschrift vom 12.09.2024 wird beschlossen.
Beschluss Nr. PV/03/2025
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt:
| 1. | Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden vorgebrachten Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen. Das in der Anlage beigefügte Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Das Ergebnis der Abwägung ist in die Satzungsunterlagen zu übernehmen. |
| 3. | Das Abwägungsergebnis ist den Einsendern von Anregungen mitzuteilen. |
Beschluss Nr. PV/04/2025
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt:
| 1. | Gem. § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 97 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs.1 Satz 1, § 2 Abs.1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Planungsverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel die 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau“ mit Stand März 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, als SATZUNG. |
| 2. | Die Begründung einschließlich der ergänzenden Aussagen zur Umweltverträglichkeit wird gebilligt |
| 3. | Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 2 BauGB beim Landratsamt Gotha zu beantragen. |
| 4. | Der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau“ ist durch den Planungsverband, sofern die Satzung nicht beanstandet wird, gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Hinweis, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann, ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau“ in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Ergänzend sind die Unterlagen gem. § 10a Abs. 2 BauGB im Internet einzustellen. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 17.04.2025
Graupner
Verbandsvorsitzender