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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Friedhofsallee“ der Stadt Waltershausen gemäß § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waltershausen hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB), der Nachbargemeinden (§ 2 (2) BauGB) sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise abgewogen sowie den auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Friedhofsallee“ mit Begründung und Umweltbericht (§ 2a BauGB) (Stand Dezember 2024) in der Zeit

vom 02. Mai 2025 bis zum 06. Juni 2025 (einschließlich)

im Internet unter https://www.waltershausen.de/vergabeausschreibungen/auslegung/ veröffentlicht wird und von jedermann eingesehen werden kann.

Zeitgleich werden die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude der Stadt Waltershausen, Bauamt, Borngasse 4 während der Dienststunden

Dienstag

von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor und werden ebenfalls veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

-

Stellungnahme des Landkreises Gotha vom 19.09.2023 u.a. zu den Belangen der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft;

-

Stellungnahme des Landkreises Gotha vom 29.09.2023 u.a. zu den Belangen des Naturschutzes;

-

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 13.09.2023 zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, des wasserrechtlichen Vollzuges, des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, der Immissionsüberwachung, des Bodenschutzes und Altlasten sowie des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus;

Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist per E-Mail an pauline.rudloff@stadt-waltershausen.de elektronisch übermittelt oder schriftlich bzw. zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Waltershausen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Waltershausen, den 17.04.2025

Graupner

Bürgermeister

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches in Waltershausen (ohne Maßstab)