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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Bebauungsplan Nr. 22 „Friedhofsallee"

hier: Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 (2) BauGB

Die Stadt Waltershausen hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB), der Nachbargemeinden (§ 2 (2) BauGB) sowie der Veröffentlichung/öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB) im Mai/Juni 2025 vorgebrachten Anregungen und Hinweise abgewogen und den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung entsprechend des Abwägungsergebnisses geändert und ergänzt. Hiermit wird bekannt gemacht, dass der dementsprechende geänderte und ergänzte Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Friedhofsallee" mit Begründung und Umweltbericht (Stand März 2026) gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 11. Juni 2026

auf der Internetseite der Stadt Waltershausen unter https://www.waltershausen.de/vergabeausschreibungen/auslegung/ erneut veröffentlicht sowie im Verwaltungsgebäude der Stadt Waltershausen, Bauamt, Borngasse 4 während der Dienststunden

Dienstag

von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht werden nachfolgend aufgelistete Unterlagen veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

-

Schallimmissionsprognose (LG 30-2024) für den Bebauungsplan Nr. 22 "Friedhofsallee" in Waltershausen, Ing.-Büro Frank und Schellenberger GbR, Eisenach 21.06.2024;

-

Artenschutzrechtliche Beurteilung zum B-Plan Nr. 22 „Friedhofsallee" der Stadt Waltershausen (Landkreis Gotha/Thüringen), Abschlussbericht, Institut für biologische Studien Jörg Weipert, Plaue Februar 2026;

Darüber hinaus werden folgende bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen zur o.g. Planung ebenfalls veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

-

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26.05.2025;

-

Stellungnahme des Landkreises Gotha vom 06.06.2025;

-

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 23.05.2025;

-

Stellungnahme des Kulturbund für Europa e.V. vom 26.05.2025;

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Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. vom 02.06.2025;

In den Planunterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

-

Bestandscharakterisierung und landschaftspflegerisches Konzept mit Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung gemäß des Bilanzierungsmodells „Die Eingriffsregelung in Thüringen" (TMLNU 2005);

-

Maßnahmen zum Artenschutz und zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

-

Beschreibung und Bewertung der im Zuge der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen auf

 

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Schutzgut Boden und Flächen,

 

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Schutzgut Wasser,

 

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Schutzgut Klima/Luft,

 

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Schutzgut Tiere und Pflanzen, Bestands-Biotoptypen, Schutzgebiete des Naturschutzes, Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG,

 

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Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild,

 

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Schutzgut Mensch, zu erwartende Lärmimmissionen,

 

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Schutzgut Kultur- und Sachgüter,

 

-

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern;

 

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung der Planung;

 

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Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen sowie ggf. Überwachungsmaßnahmen;

 

-

Überwachungsmaßnahmen;

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können während der Veröffentlichungsfrist an die Stadtverwaltung Waltershausen, Bauamt, Borngasse 4, 99880 Waltershausen übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. per Postzustellung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch an die E-Mail-Adresse pauline.rudloff@stadt-waltershausen.de gesendet werden.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a (5) BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Waltershausen, den 16.04.2026

Graupner

Bürgermeister

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches in Waltershausen (ohne Maßstab)