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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

gemäß § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. 15. 3634)

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis für das Umlegungsgebiet Industrie- und Gewerbegebiet „Waltershausen-Ost/Hörselgau" in den Gemarkungen Hörselgau, Waltershausen und Wahlwinkel ist nach dem Umlegungsbeschluss vom 08.06.2022 und der Anhörung der Beteiligten von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses angefertigt worden.

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis können gem. § 53 Abs. 2 BauGB von jedermann eingesehen werden. In den Teil des Bestandsverzeichnisses, der die im Grundbuch in Abt. II eingetragenen Lasten und Beschränkungen enthält, ist die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die öffentliche Auslegung der o. g. Dokumente findet vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Hörsel (Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau) und der Stadt Waltershausen (Borngasse 4, Bauamt, Zimmer 2.03, 99880 Waltershausen), statt.

Nach der öffentlichen Auslage des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte erfolgt die Erörterung mit den Beteiligten des Umlegungsverfahrens.

Gotha, 06.03.2024

Die Vorsitzende des

Umlegungsausschuss

Heike Hoffmann — Siegel