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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Montag, 26. Februar 2024, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2024/001

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 26.02.2024 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2024/002

Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2023

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 04.12.2023 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2024/003

Haushaltssatzung 2024/2025

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Waltershausen in der vorliegenden Fassung samt ihren Anlagen:

Haushaltssatzung

der

Stadt Waltershausen

für die Haushaltsjahre 2024/2025

Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024/2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

für das Jahr 2024

für das Jahr 2025

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

22.730.780 €

22.682.360 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

5.898.220 €

6.753.360 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Jahr

2024 auf

0 € und im Jahr

2025 auf

1.409.635 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr

2024 auf

0 € und im Jahr

2025 auf

0 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

für das Jahr

für das Jahr

2024

2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

im Jahr 2024 auf

2.500.000 € und

im Jahr 2025 auf

2.500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Waltershausen,

Stadt Waltershausen

Beschluss Nr. STR/2024/004

Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Finanzplan und das Investitionsprogramm für 2023-2027 einschließlich vorliegender Veränderungen lt. Beschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 und zum Haushaltsplan 2024/2025.

Beschluss Nr. STR/2024/005

Hauptsatzung der Stadt Waltershausen

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der

Hauptsatzung der Stadt Waltershausen.

Beschluss Nr. STR/2024/006

Friedhofssatzung der Stadt Waltershausen

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung der Stadt Waltershausen.

Beschluss Nr. STR/2024/007

Handhabung der Geschäftsunterdeckung der Nachkalkulation

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Die Geschäftskostenunterdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 92.367,10 € wird nicht im Gebührenzeitraum 2024 bis 2027 ausgeglichen und fließt somit nicht in die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 - 2027 für den Bereich Friedhof ein.

Das Defizit 2019 - 2022 wurde bereits in den Jahresabschlüssen der ehemaligen Stadtbetriebe Waltershausen ausgewiesen und als Verlust vorgetragen.

Beschluss Nr. STR/2024/008

Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme

Der Stadtrat bevollmächtigt, die Vertreter der Stadt Waltershausen im Aufsichtsrat der Energieversorgung Inselsberg GmbH, einer notwendigen Kreditaufnahme (Kontokorrentlinie) der Energieversorgung Inselsberg GmbH in Höhe von 3.000.000 € für das Jahr 2024 zuzustimmen.

Beschluss Nr. STR/2024/009

Stadtumbau Ost - Altstadt Waltershausen, Abbruch Markt 3 und Archivneubau

Durchführung der Maßnahme und Bevollmächtigung des des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Dem Abbruch der Gebäude und der Planung eines neuen Archivgebäudes, Markt 3 der Gemarkung Waltershausen, Flur 4, Flurstück 936/1, wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zugestimmt und der Bürgermeister wird zur stufenweisen Auftragsvergabe für die Planung des neuen Archives bevollmächtigt.

Geschätzte Planungskosten:

130.000,00 €

(vorerst nur Architekt und Statiker)

Beschluss Nr. STR/2024/010

Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 12, 4. Änderung, "Gewerbe/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ der Stadt Waltershausen

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Der Stadtrat fasst den folgenden Beschluss:

Für die in der Aufstellung befindliche 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbe/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ soll gemäß § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages.

Beschluss Nr. STR/2024/011

Erneuerung Verrohrung Badewasser - August-Bebel-Straße

hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme „Erneuerung Verrohrung Badewasser“ vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2024/2025

Das Vorhaben in der August-Bebel-Straße ist eine gemeinschaftliche Maßnahme mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG).

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, nach Genehmigung des Haushaltes den Auftrag zur Baumaßnahme für das Vorhaben „Erneuerung Verrohrung Badewasser“ abzuschließen, falls in der Zeit der erforderlichen Auftragsvergabe keine Sitzung des Stadtrates stattfindet. In diesem Fall ist der Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.

Beschluss Nr. STR/2024/012

Hochwasserschutz Regenrückhaltung Waldteiche, BA 04

hier: Durchführung der Maßnahme

Der Stadtrat stimmt der Weiterführung der Baumaßnahme Hochwasserschutz Waldteiche, Waltershausen - Bauabschnitt 04 zu und legt eine Durchführung der Baumaßnahme für das Jahr 2024 fest.

Im Nachtragshaushalt 2023 wurde hierfür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 240.000 € festgesetzt. (siehe Beschluss-Nr.: STR/2023/037)

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Beschluss Nr. STR/2024/013

Fußgängerbrücke Laucha Langenhain

Durchführung der Maßnahme und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme „Ersatzneubau Fußgängerbrücke, BW-Nr. 210 105 0“ in Langenhain, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2024/25.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, nach Genehmigung des Haushaltes 2024/25 den Auftrag zur Baumaßnahme für das Vorhaben „Ersatzneubau Fußgängerbrücke, BW-Nr. 210 105 0“ in Langenhain nach erfolgter Ausschreibung abzuschließen, falls in der Zeit der erforderlichen Auftragsvergabe keine Sitzung des Stadtrates stattfindet. In diesem Fall ist der Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 sind hierfür 160.000,00 € eingestellt.

Beschluss Nr. STR/2024/014

Sanierung Fassade Kindergarten Schönrasen

Durchführung der Maßnahme und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Der Stadtrat beschließt die Baumaßnahme Sanierung der Fassade Kindergarten Schönrasen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024/25, ausführen zu lassen.

Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 340.000,00 €.

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den Auftrag zu vergeben, falls in der Zeit der erforderlichen Auftragsvergabe keine Sitzung stattfindet. In diesem Fall ist der Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung über die Vergabe zu informieren.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 07.03.2024

Brychcy

Bürgermeister