Entsprechend dem Thüringer Schiedsstellengesetz hat die Stadt Waltershausen eine Schiedsstelle eingerichtet. Die Amtszeit der Vorsitzenden und der stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle Waltershausen endet am 11.01.2026.
Sodann beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit, die von einer Schiedsperson als Vorsitzende/r und einer Schiedsperson als Stellvertreter besetzt werden soll.
Der Stadtrat Waltershausen wählt die Schiedspersonen. Danach beruft und verpflichtet der Direktor des Amtsgerichtes Gotha die Schiedspersonen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig.
Das Aufgabengebiet der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zu Gerichtsverfahren kleinere Streitigkeiten, vermögens- und strafrechtlicher Art, zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Hiermit werden die interessierten Bürger der Stadt Waltershausen aufgefordert, sich für das Schiedsamt schriftlich bis zum 01.08.2025 unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtstages, Berufes und der Anschrift bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Markt 1, 99880 Waltershausen zu bewerben.
Die Bewerber für das Schiedsamt sollen in Waltershausen wohnen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Nähere Informationen erteilt das Haupt- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung persönlich zu den üblichen Sprechzeiten im Historischen Rathaus, 1. Etage oder telefonisch unter 03622/630130.
Waltershausen, den 30.04.2025
Graupner
Bürgermeister