Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Dienstag, 6. Mai 2025, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Haupt- und Finanzausschuss war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2025/021

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 06.05.2025 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2025/022

Genehmigung der Niederschrift vom 18.02.2025

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18.02.2025 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2025/023

Jahresrechnung 2024

Der Stadtrat nimmt gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO die Jahresrechnung 2024 der Stadt Waltershausen vom 10.03.2025 und den Erläuterungsbericht nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zur Kenntnis.

Beschluss Nr. STR/2025/024

Erhöhung Hebesatz Grundsteuer für Grundstücke (B)

Der Stadtrat beschließt die folgende Hebesatzänderung:Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:

Beschluss Nr. STR/2025/025

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Waltershausen in der vorliegenden Fassung samt ihren Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Waltershausen

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt;dadurch werden im Haushaltsjahr 2025

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.409.635 € um 1.409.635 € vermindert und damit auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:

§ 4

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Waltershausen,

Stadt Waltershausen

Graupner

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/2025/026

Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 - 2028

Der Stadtrat beschließt den fortgeschriebenen Finanzplan und das Investitionsprogramm 2024 - 2028 in der Fassung des Nachtragshaushaltsplanes 2025.

Beschluss Nr. STR/2025/027

Eintrittspreise Freibad Waltershausen

Der Stadtrat beschließt die folgende Erhöhung der Eintrittspreise im Freibad Waltershausen:

Beschluss Nr. STR/2025/028

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB)

Der Stadtrat der Stadt Waltershausen beschließt:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, insbesondere zur Erhöhung des Stammkapitals, in den Organen der Gesellschaft zuzustimmen und gegebenenfalls erforderliche Erklärungen abzugeben.

Die als Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der

Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH werden bestätigt.

Beschluss Nr. STR/2025/029

Klaustor und Stadtmauer

hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Bauleistungen im Rahmen des Haushaltes 2025

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Bauleistungen, nach erfolgten Ausschreibungen, für die Sanierung der Stadtmauer und des Klaustores im Rahmen des Haushaltes 2025. Der Stadtrat wird über die Vergabe in der jeweils folgenden Sitzung informiert.

Beschluss Nr. STR/2025/030

Umbau und Sanierung Bauhof

hier: Durchführung der Maßnahme am alten Standort der Stadtbetriebe und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Rahmen des genehmigten Haushaltes

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der Maßnahme am alten Standort der Stadtbetriebe und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel.

Der Stadtrat wird über die Vergabe in der jeweils folgenden Sitzung informiert.

Beschluss Nr. STR/2025/031

Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“

Befreiungen von der Festsetzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Waltershausen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung auf dem Flurstück 2118/21, Flur 10, Gemarkung Waltershausen wird zugestimmt.

Eine grundsätzliche Aufhebung der Festsetzung „Art der baulichen Nutzung“ ist hiermit nicht verbunden.

Die Befreiung gilt ausschließlich für den vorliegenden Bauantrag.

Beschluss Nr. STR/2025/032

Antrag der CDU/FDP-Fraktion im Stadtrat der Stadt Waltershausen gemäß §§ 4 und 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse

Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Schreiben des damaligen zweiten Beigeordneten des Landkreises Gotha (Gotha, 19.03.2024, Az LR/2. BG/frö-st) zu beantworten und Asylbewerber zur Erledigung unten genannter - und möglicherweise weiterer - Aufgaben anzufordern.

Beschluss Nr. STR/2025/033

Antrag der Fraktion FWG/Die Linke

Überprüfung der Cloud-Inhalte

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung prüft, welche Inhalte wie aus öffentlichen Sitzungen dauerhaft in der Cloud verbleiben können und diese ab der Wahlperiode 2024 wieder einfügt.

Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 15.05.2025

Graupner

Bürgermeister