Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Haupt- und Finanzausschuss war beschlussfähig:
Beschluss Nr. STR/2025/021
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 06.05.2025 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2025/022
Genehmigung der Niederschrift vom 18.02.2025
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18.02.2025 wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2025/023
Jahresrechnung 2024
Der Stadtrat nimmt gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO die Jahresrechnung 2024 der Stadt Waltershausen vom 10.03.2025 und den Erläuterungsbericht nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zur Kenntnis.
Beschluss Nr. STR/2025/024
Erhöhung Hebesatz Grundsteuer für Grundstücke (B)
Der Stadtrat beschließt die folgende Hebesatzänderung:Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer für die Grundstücke (B) | 100 | 0 | 400 | 500 |
Beschluss Nr. STR/2025/025
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Waltershausen in der vorliegenden Fassung samt ihren Anlagen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Waltershausen
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt;dadurch werden im Haushaltsjahr 2025
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.911.442 | 0 | 22.682.360 | 24.593.802 |
| die Ausgaben | 1.911.442 | 0 | 22.682.360 | 24.593.802 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.057.000 | 0 | 6.753.360 | 7.810.360 |
| die Ausgaben | 1.057.000 | 0 | 6.753.360 | 7.810.360 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.409.635 € um 1.409.635 € vermindert und damit auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 0 | 0 | 300 | 300 |
| Grundsteuer für die Grundstücke (B) | 100 | 0 | 400 | 500 |
| Gewerbesteuer | 0 | 0 | 400 | 400 |
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Waltershausen,
Stadt Waltershausen
Graupner
Bürgermeister
Beschluss Nr. STR/2025/026
Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 - 2028
Der Stadtrat beschließt den fortgeschriebenen Finanzplan und das Investitionsprogramm 2024 - 2028 in der Fassung des Nachtragshaushaltsplanes 2025.
Beschluss Nr. STR/2025/027
Eintrittspreise Freibad Waltershausen
Der Stadtrat beschließt die folgende Erhöhung der Eintrittspreise im Freibad Waltershausen:
| Erwachsene -alt- | Erwachsene -neu- |
| Tageskarte | 3,50 € p.P. | 5,00 € p.P. |
| 10er Karte | 27,00 € p.P. | 40,00 € p.P. |
| 20er Karte | 45,00 € p.P. | 75,00 € p.P. |
| Saisonkarte | 69,00 € p.P. | 90,00 € p.P. |
| Familienkarte (2 Erwachsene und 2 Kinder) |
| 12,50 € |
| Abendkarte (2 Stunden vor Schließung) |
| 2,50 € p.P. |
Beschluss Nr. STR/2025/028
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB)
Der Stadtrat der Stadt Waltershausen beschließt:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, insbesondere zur Erhöhung des Stammkapitals, in den Organen der Gesellschaft zuzustimmen und gegebenenfalls erforderliche Erklärungen abzugeben.
Die als Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der
Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH werden bestätigt.
Beschluss Nr. STR/2025/029
Klaustor und Stadtmauer
hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Bauleistungen im Rahmen des Haushaltes 2025
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Bauleistungen, nach erfolgten Ausschreibungen, für die Sanierung der Stadtmauer und des Klaustores im Rahmen des Haushaltes 2025. Der Stadtrat wird über die Vergabe in der jeweils folgenden Sitzung informiert.
Beschluss Nr. STR/2025/030
Umbau und Sanierung Bauhof
hier: Durchführung der Maßnahme am alten Standort der Stadtbetriebe und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Rahmen des genehmigten Haushaltes
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der Maßnahme am alten Standort der Stadtbetriebe und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel.
Der Stadtrat wird über die Vergabe in der jeweils folgenden Sitzung informiert.
Beschluss Nr. STR/2025/031
Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“
Befreiungen von der Festsetzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Waltershausen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung auf dem Flurstück 2118/21, Flur 10, Gemarkung Waltershausen wird zugestimmt.
Eine grundsätzliche Aufhebung der Festsetzung „Art der baulichen Nutzung“ ist hiermit nicht verbunden.
Die Befreiung gilt ausschließlich für den vorliegenden Bauantrag.
Beschluss Nr. STR/2025/032
Antrag der CDU/FDP-Fraktion im Stadtrat der Stadt Waltershausen gemäß §§ 4 und 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse
Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Schreiben des damaligen zweiten Beigeordneten des Landkreises Gotha (Gotha, 19.03.2024, Az LR/2. BG/frö-st) zu beantworten und Asylbewerber zur Erledigung unten genannter - und möglicherweise weiterer - Aufgaben anzufordern.
Beschluss Nr. STR/2025/033
Antrag der Fraktion FWG/Die Linke
Überprüfung der Cloud-Inhalte
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung prüft, welche Inhalte wie aus öffentlichen Sitzungen dauerhaft in der Cloud verbleiben können und diese ab der Wahlperiode 2024 wieder einfügt.
Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 15.05.2025
Graupner
Bürgermeister