Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes, bebautes Grundstück zum Höchstgebot:
Gemarkung Schmerbach, Flur 1, Flurstück 172/9 mit einer Größe von 381,00 m².
Das Mindestgebot beträgt 13.716,00 €.
Das Grundstück ist zum einen mit einer Garage (massive Bauweise) und einem baufälligen Nebengelass (Leichtbauweise) bebaut und befinden sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das baufällige Nebengelass überbaut das Nachbargrundstück 172/3. Ein möglicher Rückbau ist somit mit überschaubarem Aufwand zu realisieren.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und kann mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Der Trinkwasseranschluss muss in Form einer Selbsterschließung erfolgen (rd. 15 m Länge). Eine öffentliche Entwässerungseinrichtung befindet sich ca. 17 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Zur Vorbehandlung des Schmutzwassers ist die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage (DIN 4261-2) als Überganglösung bis zum geplanten Kanalanschluss im Jahr 2030 notwendig. Aufgrund der Lage in der Trinkwasserschutzzone III ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Die Strom- und Telekommunikationsversorgung ist gesichert.
Im hinteren Grundstücksbereich befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter. Dazu zählen eine Stromleitung (ohne Dienstbarkeit im Grundbuch), eine Trinkwasserleitung (ohne Dienstbarkeit im Grundbuch) und eine Abwasserleitung (mit Dienstbarkeit im Grundbuch).
Mit der Angebotsabgabe ist eine Finanzierungsbestätigung und eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen.
Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.
„Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Fischbacher Weg - nicht vor dem 30.06.2025, 10:00 Uhr öffnen“ bis zum 30.06.2025, 10:00 Uhr zu richten an:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.
Ansprechpartner:
| Sandra Berlet-Herrmann | 03622/630-184 |
| Josef Steffan | 03622/630-177 |
Hinweis:
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen, oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Graupner
Bürgermeister