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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Am 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung der Stadt Waltershausen für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Beschluss des Stadtrates Nr. STR /2024/003 beschlossen.

Die Haushaltssatzung 2024/2025 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 27.03.2024 erteilt.

Haushaltssatzung

der Stadt Waltershausen

für die Haushaltsjahre 2024/2025

Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024/2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

für das Jahr 2024

für das Jahr 2025

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

22.730.780 €

22.682.360 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

5.898.220 €

6.753.360 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Jahr

2024 auf

0 €

und im Jahr

2025 auf

1.409.635 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr

2024 auf

0 €

und im Jahr

2025 auf

0 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

für das Jahr

für das Jahr

2024

2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land-

und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

im Jahr 2024 auf

2.500.000 € und

im Jahr 2025 auf

2.500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Waltershausen,

Stadt Waltershausen

Brychcy

Bürgermeister

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan 2024/2025 der Stadt Waltershausen samt seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme

vom 12.04.2024 bis zum 26.04.2024

im Rathaus 1., Borngasse 4, Zimmer 1.02

während der Dienststunden öffentlich aus.

Außerdem steht gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Waltershausen, den 28.03.2024

Brychcy

Bürgermeister