Am 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung der Stadt Waltershausen für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Beschluss des Stadtrates Nr. STR /2024/003 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2024/2025 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 27.03.2024 erteilt.
Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024/2025 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |||
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| für das Jahr 2024 | für das Jahr 2025 |
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 22.730.780 € | 22.682.360 € |
| und im Vermögenshaushalt | |||
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 5.898.220 € | 6.753.360 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Jahr
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| 2024 auf | 0 € | und im Jahr |
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| 2025 auf | 1.409.635 € |
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festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr
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| 2024 auf | 0 € | und im Jahr |
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| 2025 auf | 0 € |
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festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| für das Jahr | für das Jahr |
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v.H. | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
| im Jahr 2024 auf | 2.500.000 € und |
| im Jahr 2025 auf | 2.500.000 € |
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Waltershausen,
Stadt Waltershausen
Brychcy
Bürgermeister
Der Haushaltsplan 2024/2025 der Stadt Waltershausen samt seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme
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| vom 12.04.2024 bis zum 26.04.2024 |
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| im Rathaus 1., Borngasse 4, Zimmer 1.02 |
während der Dienststunden öffentlich aus.
Außerdem steht gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Waltershausen, den 28.03.2024
Brychcy
Bürgermeister