Stadt Waltershausen, den 04.07.2025
(Gemeinde)
| Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes | |
| vom 12. Mai 2025 |
| Az. : 5090-540-4348/260 |
| der das o. a. Bauvorhaben betrifft, Iiegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit | |
| vom 14.07.2025 bis einschl. 29.07.2025 in der Stadt Walterhausen, Borngasse 4, 99880 Waltershausen (Abteilung Bauamt, Raum 2.01, Ansprechpartner Herr Pester) |
| während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. | |
| Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum vollständig auf der Website der Stadt Waltershausen zur Einsicht bereitgestellt. |
| Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber aIs zugestellt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). | |