Am 06.05.2025 wurde die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss des Stadtrates Nr. STR /2025/025 beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Eingangsbestätigung wurde am 22. Mai 2025 erteilt.
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im Haushaltsjahr 2025
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||||
| im Verwaltungshaushalt | |||||
| die Einnahmen | 1.911.442 | 0 | 22.682.360 | 24.593.802 | |
| die Ausgaben | 1.911.442 | 0 | 22.682.360 | 24.593.802 | |
| im Vermögenshaushalt | |||||
| die Einnahmen | 1.057.000 | 0 | 6.753.360 | 7.810.360 | |
| die Ausgaben | 1.057.000 | 0 | 6.753.360 | 7.810.360 | |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.409.635 € um 1.409.635 € vermindert und damit auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:
| Steuerart | erhöht um v.H. | vermindert um v.H. | gegenüber bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 0 | 0 | 300 | 300 |
| Grundsteuer für die Grundstücke (B) | 100 | 0 | 400 | 500 |
| Gewerbesteuer | 0 | 0 | 400 | 400 |
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Waltershausen, den 12.06.2025
Graupner — Siegel
Bürgermeister
Der Nachtragshaushaltsplan 2025 der Stadt Waltershausen samt seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme
vom 27.06.2025 - 11.07.2025
im Rathaus, Borngasse 4, Zimmer 1.02
während der Dienststunden öffentlich aus.
Außerdem steht gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Waltershausen, den 12.06.2025
Graupner
Bürgermeister