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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Jahr 2025

Am 06.05.2025 wurde die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waltershausen für das Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss des Stadtrates Nr. STR /2025/025 beschlossen.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Die Eingangsbestätigung wurde am 22. Mai 2025 erteilt.

Nachtragshaushaltssatzung

der

Stadt Waltershausen

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Waltershausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im Haushaltsjahr 2025

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.409.635 € um 1.409.635 € vermindert und damit auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert und neu festgesetzt:

§ 4

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Waltershausen, den 12.06.2025

Graupner — Siegel

Bürgermeister

2. Öffentliche Auslegung

Der Nachtragshaushaltsplan 2025 der Stadt Waltershausen samt seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme

vom 27.06.2025 - 11.07.2025

im Rathaus, Borngasse 4, Zimmer 1.02

während der Dienststunden öffentlich aus.

Außerdem steht gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Waltershausen, den 12.06.2025

Graupner

Bürgermeister