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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 ThürGemHV zum Verkauf von Grundstücksflächen am Heiligen Kreuz

Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen:

Gemarkung Waltershausen,

Flur 4, Flurstück 1111/1 mit einer Größe von 7,00 m²,

Gemarkung Waltershausen,

Flur 4, Flurstück 1112/2 (Teilfläche von ca. 897,00 m²),

Gemarkung Waltershausen,

Flur 4, Flurstück 1119/2 (Teilfläche von ca. 150,00 m²)

Das Mindestgebot beträgt 55.500,00 €.

Das Grundstück bzw. die Grundstücksteilflächen sind unbebaut und befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB, Denkmalschutzensemble und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Waltershausen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und mit einer straßenseitigen Grenzbebauung, zwei Vollgeschossen und einem Satteldach zu bebauen. Auf den Grundstücken befinden sich Fundamentreste.

Auf dem Flurstück 1112/2 befinden sich zur Straße „Heiliges Kreuz“ Betonverfüllungen, um die Straße zu stützen.

Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze und eine Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen. Das Bauvorhaben soll sich möglichst am vorliegenden Konzept für die Bebauung orientieren.

Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 2 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grund- buch, mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert.

Die Vermessungskosten von ca. 1.670,00 €, Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.

Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Heiliges Kreuz - nicht vor dem 06.06.2024, 10:00 Uhr öffnen“ an folgende Adresse bis zum 06.06.2024, 09:30 Uhr einzureichen:

Stadtverwaltung Waltershausen

Abt. Bauamt

Markt 1

99880 Waltershausen

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadtverwaltung Waltershausen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Leon Graupner

03622/630-180

Kerstin Meier

03622/630-178

Hinweis:

Angebote können bis zum 06.06.2024, 09:30 Uhr eingereicht werden. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

gez. Brychcy

Bürgermeister