Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung in Waltershausen OT Schmerbach folgende bebaute Liegenschaft zum Höchstgebot:
Gemarkung Schmerbach, Flur 1,
Flurstück 34/6 mit einer Größe: ca. 1.062 m²
Das Mindestgebot gemäß Verkehrswertgutachten beträgt 6.000,00 €.
Die unvermessene Teilfläche ist mit einem baufälligen freistehenden Wohngebäude (Wohnfläche rd. 174,00 m²) inkl. rückwärtigem Anbau bebaut. Die Lage befindet sich im Ortskern des Ortsteils Schmerbach. Die nähere Umgebung ist geprägt von Ein- bis Zweifamilienhäusern und einem kommunalen Gebäude inkl. angrenzender öffentlicher Pkw-Stellflächen. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB, offene Bauweise, und die Geschossflächenzahl beläuft sich auf 2 Vollgeschosse. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Die Hausanschlüsse für Gas, Wasser und Strom sind getrennt. Ein Weiterbetrieb der vorhandenen Kammern-Klärgrube ist nicht mehr möglich.
Das Wohngebäude sowie die Nebengebäude sind beräumt und befinden sich in einem desolaten Gesamtzustand. Insgesamt besteht aufgrund einer Vielzahl von Bauschäden und wirtschaftlicher Überalterung ein überdurchschnittlicher Erhaltungsaufwand. Es wird auf den Verdacht von Hausschwammbefall hingewiesen. Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Ein Verkehrswertgutachten liegt vor und kann eingesehen werden.
Besichtigungstermine können nach Absprache vereinbart werden.
Mit der Angebotsabgabe sind ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze, eine Finanzierungsbestätigung und eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung der Sanierungsarbeiten, des Neubaus oder des Abrisses zu benennen.
Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch das Gebäude entweder zu sanieren, neu aufzubauen oder abzureißen. Die entsprechende Sanierungs-, Bau- oder Abrissverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert.
Die Notar- und Gerichtskosten, Vermessungskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens belaufen sich auf 1.779,05 € und sind ebenfalls durch den Erwerber zu tragen.
Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
„Kaufangebot Wintersteiner Landstraße 4 - nicht vor dem 05.09.2025, 10:00 Uhr öffnen“
bis zum 05.09.2025, 10:00 Uhr zu richten an:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.
Ansprechpartner:
| Josef Steffan | 03622/630-177 |
| Sandra Berlet-Herrmann | 03622/630-184 |
Beim Eingang eines zuschlagsfähigen Gebots endet die Ausschreibung. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Graupner
Bürgermeister