Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes, unbebautes Grundstück zum Höchstgebot:
Gemarkung Waltershausen, Flur 12,
Flurstück 2566/7 mit einer Größe von 794,00 m².
Das Mindestgebot beträgt 28.000,00 €.
Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 3 „Wohngebiet Finkenstraße“ gem. § 30 BauGB.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und kann im vorderen, bebaubaren Bereich mit einem Einzel- oder Doppelhaus in offener Bauweise bebaut werden. Die trink- und abwasserseitige Erschließung ist gesichert. Die Hausanschlüsse sind in Absprache mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband noch herzustellen. Für das anfallende Niederschlagswasser ist eine Sickergrube zu errichten. Die Strom-, Gas- und Telekommunikationsversorgung ist ebenfalls gesichert.
Mit der Angebotsabgabe ist eine Finanzierungsbestätigung, eine SCHUFA-Auskunft und ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen.
Der Erwerber verpflichtet sich innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert. Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.
„Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Kaufangebot Finkenstraße Flurstück Nr. 2566/7 - nicht vor dem 05.09.2025, 10:00 Uhr öffnen“
bis zum 05.09.2025, 10:00 Uhr zu richten an:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.
Ansprechpartner:
| Sandra Berlet-Herrmann | 03622/630-184 |
| Josef Steffan | 03622/630-177 |
Hinweis:
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen, oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Graupner
Bürgermeister