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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung in Waltershausen folgendes, bebautes Grundstück zum Höchstgebot:

Gemarkung Waltershausen, Flur 3,

Flurstück 598/2 mit einer Größe von ca. 217,00 m²

Das Mindestgebot gem. Verkehrswertgutachten beträgt 35.000,00 €.

Das Grundstück ist wie folgt bebaut:

Vorderhaus (dreigeschossig, nicht ausgebautes Dachgeschoss),

Seitenflügel (zweigeschossig, geringfügig dreigeschossig, nicht ausgebauter Spitzboden).

Insgesamt besteht starker Sanierungsbedarf.

Das mit einem ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus bebaute Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, innerhalb eines Sanierungsgebietes (Vollverfahren), Denkmalschutzensembles und im Gestaltungssatzungsgebiet der Stadt Waltershausen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Die straßenseitige, sowie seitliche Grenzbebauung (geschlossene Bauweise), mit zwei bis drei Vollgeschossen und einem Steildach, prägt diesen unmittelbaren Bereich.

Mietverhältnisse:

Es besteht ein Gewerbemietverhältnis über drei Lagerräume, welches beidseitig innerhalb von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar ist. Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf 1.200,00 € Grundmiete und 60,00 € in Form einer Betriebskostenpauschale.

Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze, eine Finanzierungsbestätigung und eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung der Sanierungsarbeiten der stark sanierungsbedürftigen Baulichkeiten zu benennen.

Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, mit den Sanierungsmaßnahmen zu beginnen und innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Sanierungsvorhaben zu realisieren. Die Sanierungsverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert. Die Notar- und Gerichtskosten, die Kosten zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens, sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.

Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Kaufangebot Borngasse 9 - nicht vor dem 05.09.2025, 10:00 Uhr öffnen“

bis zum 05.09.2025, 10:00 Uhr zu richten an:

Stadtverwaltung Waltershausen

Abt. Bauamt

Markt 1

99880 Waltershausen

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Josef Steffan

03622/630-177

Sandra Berlet-Herrmann

03622/630-184

Die Angebotsöffnung erfolgt im Anschluss an die Angebotsfrist. Die Stadtverwaltung Waltershausen bewertet die Angebote auf Umsetzung und Realisierung des geplanten Sanierungsvorhabens im Sanierungsgebiet der Stadt Waltershausen. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

gez. Graupner

Bürgermeister