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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Dienstag, 24. Juni 2025, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:

Beschluss Nr. STR/2025/044

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.06.2025 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2025/045

Genehmigung der Niederschrift vom 06.05.2025

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 06.05.2025 wird beschlossen.

Beschluss Nr. STR/2025/046

Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Waltershausen

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte

Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Waltershausen.

Beschluss Nr. STR/2025/047

Familienkarte Eisbahn

Der Stadtrat beschließt die Einführung einer Familienkarte (zwei Erwachsene und zwei Kinder) für 12,50 Euro für die Eisbahn.

Beschluss Nr. STR/2025/048

Auftragsvergabe Planungsauftrag Leistungsphase 4 - 9 „Erschließungsanlagen Gewerbegebiet Gothaer Straße"

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 - 9 für die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes „Gothaer Straße", an das Planungsbüro IHB GmbH - Ingenieurdienstleistungen Niederlassung Gotha mit einer derzeit noch geschätzten Auftragssumme i.H.v. brutto ca. 700.000, - € zu vergeben.

Weiterhin bevollmächtigt der Stadtrat den Bürgermeister alle notwendigen Nebenleistungen zur Planung wie z.B. Vermessung, Baugrundgutachten u.ä zu beauftragen.

Der Stadtrat ist in der nächsten Sitzung zu informieren.

Beschluss Nr. STR/2025/049

Antrag der AfD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Waltershausen gemäß §§ 4 und 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Waltershausen mit Ortsteilverfassung Fischbach, Langenhain, Schmerbach, Schnepfenthal, Wahlwinkel und Winterstein

Der Stadtrat beschließt:

Vor allen öffentlichen Gebäuden der Stadt Waltershausen wird die Flagge der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft gehisst, sofern ein Fahnenmast auf dem Grundstück oder unmittelbar vor dem Gebäude vorhanden ist.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 01.07.2025

Graupner

Bürgermeister