Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig:
Beschluss Nr. STR/2026/042
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 30.06.2026 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2026/043
Genehmigung der Niederschrift vom 19.05.2026
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.05.2026 wird beschlossen.
Beschluss Nr. STR/2026/044
Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Einkaufszentrum Ohrdrufer Straße/Ibenhainer Straße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2Abs. 1 BauGB
Die EDEKA Handelsgesellschaft Hessering mbH, mit Sitz in Melsungen, hat einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.
Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstücke 2958/3, 2957/1, 2956/1, 2956/2 der Flur 20 der Gemarkung Waltershausen) soll gemäß § 2 (1) BauGB ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BauGB durchgeführt werden.
Der Stadtrat stimmt dem Antrag nicht zu.
Beschluss Nr. STR/2026/045
Bebauungsplan Nr. 23 "Sondergebiet Einkaufszentrum
Ohrdrufer Straße/ Ibenhainer Straße"
hier: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Der Stadtrat fasst den folgenden Beschluss:
Für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 23 "Sondergebiet Einkaufszentrum Ohrdrufer Straße/ Ibenhainer Straße" soll gemäß § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister nicht zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages.
Beschluss Nr. STR/2026/046
Flächennutzungsplan der Stadt Waltershausen
Bevollmächtigung Bürgermeister zur Auftragsvergabe
Der Stadtrat beschließt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der externen Planungsleistungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 300.000,00 € zu bevollmächtigen.
Beschluss Nr. STR/2026/047
Forsteinrichtung für den Kommunalforstbetrieb der Stadt Waltershausen
Der Stadtrat beschließt den Betriebsplan für den Kommunalwald der Stadt Waltershausen für den Zeitraum 2026 - 2035.
Beschluss Nr. STR/2026/048
Entscheidung über gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB - Bau-Turbo
Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses in eingeschossiger Bauweise
Der Stadtrat stimmt dem gemeindlichen Einvernehmen der Bauvoranfrage zum o.g. Grundstück gemäß § 36a BauGB - Bau-Turbo zu.
Beschluss Nr. STR/2026/049
Entscheidung über gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB - Bau-Turbo
Bauvoranfrage - Errichtung Tiny Haus
Gemarkung Wal tershausen, Flur 6, Flurstück 1626/4
Der Stadtrat stimmt der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens der Bauvoranfrage zum o.g. Grundstück gemäß § 36a BauGB - Bau-Turbo zu.
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 23.07.2026
Graupner
Bürgermeister