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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

Az.: 1-5-0748 — Gotha, 15. April 2024

Anordnungsbeschluss

1.

Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Schnepfenthal/Laucha"

Nach § 103a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I 5. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Friedrichroda, Schnepfenthal und Laucha, Landkreis Gotha angeordnet.

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 17 ha.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha durchgeführt.

2.

Grundstücke

Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke

Gemarkung Friedrichroda Flur 28

Flurstücke Nr. 2333/25, 2333/26, 2333/27, 2333/28, 2333/29, 2333/30,

Gemarkung Schnepfenthal Flur 6

Flurstücke Nr. 856/1, 856/2, 858/29, 858/32,

Gemarkung Laucha Flur 6

Flurstücke Nr. 1060, 1078/2,

Gemarkung Laucha Flur 7

Flurstücke Nr. 1109/1, 1109/2, 1093, 1119, 1123, 1138, 1140, 1141, 1157,

Gemarkung Laucha Flur 8

Flurstücke Nr. 1206, 1262

3.

Anmeldung von Rechten

Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anzumeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen; so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines oben angegebenen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

4.

Auslegung des Beschlusses mit Gründen

Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Gemeinden Friedrichroda, Waltershausen und Hörsel während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Gemeinde Friedrichroda, Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda

Gemeinde Waltershausen, Markt 1, 99880 Waltershausen

Gemeinde Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau

Begründung:

Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beim TLBG, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen beantragt, um die Eigentumsverhältnisse neu zu ordnen und damit die Forststruktur zu verbessern. Die vorgesehene Neuordnung dient der Zusammenlegung der zersplitterten Eigentumsflächen im Wald, um eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Die Tauschpartner haben glaubhaft gemacht, dass sich der Freiwillige Landtausch durchführen lässt und sind sich über die eigentumsrechtlichen Regelungen einig. Die Voraussetzungen zur Anordnung des Verfahrens liegen vor.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen,

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

einzulegen.

Im Auftrag

(Sonja Leber, Referatsleiterin) — Siegel

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tIbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.