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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waltershausen

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Waltershausen am Dienstag, 19. August 2025, 19:00 Uhr

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig: Beschluss Nr. STR/2025/062

Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.08.2025 wird angenommen.

Beschluss Nr. STR/2025/063

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12

„Gewerbe/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“

hier: Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (2)und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbe/ Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ und Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waltershausen fasst den folgenden Beschluss:

1.

Der Stadtrat hat die im Rahmen der Veröffentlichung bzw. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) und (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis abgewogen (Abwägungsprotokoll vom 15.08.2025). Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden.

2.

Der Stadtrat beschließt die den Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbe-/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ in der Fassung der 4. Änderung Entwurfsstand August 2025, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung mit Umweltbericht, Stand August 2025, wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 (2) BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes beim Landkreis Gotha zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Gotha ist gemäß den Bestimmungen des § 10 (3) BauGB amtlich bekanntzumachen.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 20.08.2025

Graupner

Bürgermeister