Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen. Der Stadtrat war beschlussfähig: Beschluss Nr. STR/2025/062
Tagesordnung öffentlicher Teil
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.08.2025 wird angenommen.
Beschluss Nr. STR/2025/063
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12
„Gewerbe/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“
hier: Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 (2)und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbe/ Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ und Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
| Der Stadtrat der Stadt Waltershausen fasst den folgenden Beschluss: | |
| 1. | Der Stadtrat hat die im Rahmen der Veröffentlichung bzw. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) und (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis abgewogen (Abwägungsprotokoll vom 15.08.2025). Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden. |
| 2. | Der Stadtrat beschließt die den Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbe-/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ in der Fassung der 4. Änderung Entwurfsstand August 2025, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung mit Umweltbericht, Stand August 2025, wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 (2) BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes beim Landkreis Gotha zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Gotha ist gemäß den Bestimmungen des § 10 (3) BauGB amtlich bekanntzumachen. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 20.08.2025
Graupner
Bürgermeister