Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden Ihnen zeitnah zugestellt. Dieser Bescheid wird durch die Stadt Waltershausen, in deren Zuständigkeit sich ihr Grundstück befindet, erlassen.
Auf Grundlage der vom Grundbesitzer gemeldeten Daten errechnet das Finanzamt einen Grundsteuerwert und erlässt einen Grundsteuerwertbescheid. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Waltershausen setzt die Grundsteuer mit dem Hebesatz auf Basis der Bescheide des Finanzamtes fest. Diese sind für die Stadt bindend. Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die Stadt Waltershausen zu zahlen.
Sollten Sie Fragen oder Einwände zum Grundsteuerbescheid, insbesondere zur Zahlung, zum Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Waltershausen. Die Ansprechpartner sind Frau Leisten 03622/630166, Frau Trott 03622/630168 sowie Frau Zörner 03622/630165.
Bei Einwänden zum Bescheid über den Grundsteuerwert oder den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Der Steuerschuldner kann gegen diese Bescheide innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt einen Antrag auf Fehlerbeseitigung, Wertfortschreibung oder Überprüfung zu stellen.
Weder der Widerspruch bei der Stadt noch der Einspruch beim Finanzamt entbindet den Steuerschuldner von Zahlungspflicht.
Haben Sie der Stadt Waltershausen bisher eine Einzugsermächtigung erteilt, so gilt diese auch weiterhin.
gez. Graupner
Bürgermeister